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hallo zusammen,
ich habe eine frage:
person A hat einen alten pachtvertrag (ohne angabe von der pachtmiete) es handelt sich um einen kiosk auf einem fussballplatz, der vom verein her verpachtet wird.
nun wurde schriftlich gekündigt und eine mündliche zusage zu einem neuen vertrag erteilt. (person A und partner) haben alles gehört und waren einverstanden.
allerdings beharren sie jetzt auf der kündigungsfrist von 3 monaten (die bald rum sind) und der noch offenen pachtbegleichung für das ganze jahr.
Ist dies gesetzlich zulässig?
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hallo zusammen,
ich habe eine frage:
person A hat einen alten pachtvertrag (ohne angabe von der pachtmiete) es handelt sich um einen kiosk auf einem fussballplatz, der vom verein her verpachtet wird.
nun wurde schriftlich gekündigt und eine mündliche zusage zu einem neuen vertrag erteilt. (person A und partner) haben alles gehört und waren einverstanden.
allerdings beharren sie jetzt auf der kündigungsfrist von 3 monaten (die bald rum sind) und der noch offenen pachtbegleichung für das ganze jahr.
Ist dies gesetzlich zulässig?
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:01
Walter Büchi
ja. wenn der alte pachtvertrag ordentlich beendet wurde, kann der verpächter die bedingungen für die pacht erneut festlegen
https://www.pacht.ch/beendigung/ordentliche-beendigung