Hallo Zusammen,
wie ist es eigentlich,wenn beim zügeln,mir den Rückspiegel vom Auto demoliert wird.Wer bezahlt ist mir klar,der Verursacher,aber kann ich darauf bestehen,dass der Spiegel mein Garagist flickt oder darf der Verursacher das zusammen basteln?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wer hat den Rückspiegel denn demoliert?

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein, das ist EIGENTLICH nicht egal..😉 Weil in diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des neuen Nachbars die Reparatur bezahlen.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin Linder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Falls er es angibt.die frage ist ja,kann und darf ich darauf bestehen,dass es mein Garagist macht!!!!!!!!!!!!!

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigte grundsätzlich Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung für den entstandenen Schaden am Fahrzeug aufkommt. Und ja, sie haben Anspruch darauf, dass der Spiegel durch eine Fachwerkstatt repariert wird. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Sie eine freie Wahl der Fachwerkstatt haben.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

normalerweise kommt die haftpflicht versicherung des unfallverursachers für den schaden auf.
als geschädigter kann man sich bei kleinen reparaturen die reparaturkosten auch auszahlen lassen und das auto selbst reparieren.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin Linder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

O.K nein es ist nur ein Citroen Saxo,aber wir haben in der nähe eine Citroen garage und dort will ich morgen es zeigen gehen,jetzt hat mir seine Mutter gesagt:zeigen dürfe ich es,aber Keinen Flick-auftrag erteilen.

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

In diesem Fall würde ich dem Nachbarn ein Ultimatum stellen von max. 7 Tagen. Entweder es kommt ein Gutachter seiner Versicherung während dieser Zeit vorbei und inspiziert den Schaden, oder Sie reparieren das Fahrzeug und er kann die Kosten bei seiner Versicherung geltend machen. Grundsätzlich ist das nicht IHR Problem, wie ihr Nachbar diese Kosten begleichen will/soll.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sollte der Nachbar sich weigern, würde ich die Polizei einschalten, um die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln. Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall verpflichtet, dem Geschädigten eines Autounfalls oder Schadens den vollen Schadensersatz zu bezahlen, welcher diesem rechtlich zusteht. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verursacher den Schaden NICHT gemeldet hat. Sie kann gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer danach allerdings eine Regressforderung stellen.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Archiv