Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Grüezi
Ich habe eine Frage:
Meine aktuelle Arbeitsstelle verlasse ich per 30.6.
da noch Unklarheiten sind, bezüglich der der vergangenen Lohnzahlungen- es aber beim Abschlussgespräch üblich ist ein Dokument zu unterschreiben, indem man auf weitere finanzielle Ansprüche verzichtet, darf ich dies vorerst ablehnen?
Das heisst wenn ich Schlüssel ect. Abgebe, dass ist selbstverständlich das ich dies sofort tun muss.
Da ich weiss, dass die Vergütung nicht korrekt abgelaufen ist, jedoch möchte ich erst nach der Übergabe rechtliche Schritte diesbezüglich einleiten.
Bin ich verpflichtet, dieses Dokument zu unterschreiben? Oder darf ich sagen, dass ich dies erst noch abkläre und nach der Prüfung des Sachverhalts nachträglich abgeben werde? Wie sieht es das Gesetz vor?
Über Antwort wäre ich unheimlich dankbar.
Liebe Grüsse
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Grüezi
Ich habe eine Frage:
Meine aktuelle Arbeitsstelle verlasse ich per 30.6.
da noch Unklarheiten sind, bezüglich der der vergangenen Lohnzahlungen- es aber beim Abschlussgespräch üblich ist ein Dokument zu unterschreiben, indem man auf weitere finanzielle Ansprüche verzichtet, darf ich dies vorerst ablehnen?
Das heisst wenn ich Schlüssel ect. Abgebe, dass ist selbstverständlich das ich dies sofort tun muss.
Da ich weiss, dass die Vergütung nicht korrekt abgelaufen ist, jedoch möchte ich erst nach der Übergabe rechtliche Schritte diesbezüglich einleiten.
Bin ich verpflichtet, dieses Dokument zu unterschreiben? Oder darf ich sagen, dass ich dies erst noch abkläre und nach der Prüfung des Sachverhalts nachträglich abgeben werde? Wie sieht es das Gesetz vor?
Über Antwort wäre ich unheimlich dankbar.
Liebe Grüsse
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Patric Jacob
Nicht unterschreiben wenn du noch Ansprüche hast.
And Arbeitsgericht wenden.
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Jasminka Tobler
Has au nid vor zum Unterschriebä, jedoch würd mich Gsetzeslag Interessiere, derf ich das verweigere bis ich gklärt han ob e zahlig fällig isch?
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Melii Schaurhofer
I denke uf jedefall es chadi niemerd zu irgendöbisem zwinge..
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Patrick L. Surber
Nein, Du musst dieses Dokument nicht unterschreiben, vor allem nicht, wenn Du noch rechtliche Schritte einleiten willst. Dann würdest Du Dir selbst schaden. Interessante Lektüre: http://www.epartners.ch/assets/images/publications/1423558934_Personal_S...
Mo, 28/08/2017 - 13:03
Walter Büchi
sagen sie bevor sie etwas unterschreiben, sie möchten die dokumente mitnehmen und zuhause prüfen.
wenn sie die schlüssel abgeben, dann muss er ihnen unterschreiben, dass er sie erhalten hat aber nicht sie. ich gehe davon aus, dass sie eine unterschrift geleistet haben, als sie die schlüssel erhalten haben