(Anonym):Guten Morgen.
Garage wurde vom Vermieter renoviert.
Nun kam ein Brief der Verwaltung wo drin steht, dass man in Zukunft nur noch bitte vorwärts parkieren darf.
Kann der Vermieter dies verlangen?
Vorher war es ein Problem!

Danke

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Kommentare

Brigitte Gartmeier

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Ja darf er

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Walter Büchi

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wenn nichts in der hausordnung oder im mietvertrag steht, ist es nur eine bitte und kein verbot.
allerdings wird u.u. mit abgasen die neu gestrichene fassade beschädigt und das wäre sachbeschädigung.
zu bedenken ist auch, dass der vermieter jederzeit fristgerecht kündigen kann(wenn der parkplatz nicht zur wohnung gehört)

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Durchschnitt: 3 (1 Stimme)