Hallo miteinander
Mein Mann möchte sich von mir scheiden lassen .
Jetzt zur meiner Fragen
Ich arbeite 50% im Stundenlohn und bekomme für meinen Sohn Unterhalt .
Mein Mann und natürlich auch ich noch momentan bekommen den Rest von der Gemeinde.
Bin ich Unterhaltspflichtig gegenüber meinen noch Ehemann ? Und wie seht das mit der Pensionskassen aus ?
Habe Vorvertrag Hochzeit nicht mehr gearbeitet . Muss ich einen Anteil meiner Pensionskassen Geld ihm abgeben oder muss er seine Hälfte mir geben . Da er im Zeitpunkt der Hochzeit bis um mit bis vor 3 Jahren noch gearbeitet hat ?
Und wie wird das berechnet bei der Scheidung ?
Vielen Dank für euche Antwort.

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Kommentare

Yvonne Mondesir Frei

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Ich war letzte Woche in der frauenzentrale und habe mit einer Anwältin genau über diese Themen gesprochen. Unterhalt für den Mann: nein. Du müsstest viel mehr verdienen. Habt ihr Kinder? Wenn ja dann ganz bestimmt nicht da pro kind 1000-1200 fr mindestbedarf berechnet wird.
Pensionskasse: ihr müsst die Auszüge mitbringen, dann muss jeder die hälfte dem anderen abgeben, allerdings nur was seit der Hochzeit einbezahlt wurde, alles vorher kann jeder behalten.
Sonst geh mal da schauen www.frauenzentrale.ch kann ich nur empfehlen!

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Robert Schweng

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Evtl. ist dieser Beitrag noch informativ für Sie:
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/64583913...

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