(Anonym):Guten Tag
Ich hatte letzens eine Diskussion mit einem österreichischen Zöllner.
Der sagte seti 2017 gäbe es neue Bestimmungen.
Schweizer dürfen nicht über EU Länder mehr als 1 Flasche 18% und eine Flasche unter 18% pro Person einführen.
Wenn ich über die Schweiz sind das doch 5 Liter.
Strecke:
Samnauen(CH)->Landegg(A)->St.Margrethen(CH)
Weiss jemand genaueres ?
Danke für die Antworten

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Lassen Sie sich doch beim nächsten mal diese Zollbestimmung zeigen.
Ich kann mir nur vorstellen, dass sich der Zöllner geeirrt hat?
Denn dort steht etwas anderes:
"Achtung: Seit 1.7.2014 gelten folgende neue Zollbestimmungn für Schweizreisende
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt bis zu 18 % Vol.: 5 l
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 18 % Vol.: 1 l (nur für Personen die mindestens 17 Jahre alt sind)
"
Quelle:
http://www.austria.info/ch/service-fakten/anreise-nach-osterreich/zollbe...
au

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Korrigiere mich hier und entschuldige mich beim österreichischen Zöllner:
Es handelt sich wohl um die Einreise aus einem Nicht-EU Staat nach Österreich
und da gilt etwas anderes:
"Alkoholische Getränke (pro Person ab 17 Jahren):

1l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
2l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % vol oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier"
Quelle:
https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-nicht-eu/freigrenze.html#B...

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)