Hallo Zusammen ?
Ich habe eine Frage aber ich weiss nicht wie ich sie kategorisieren soll..
Ich bin 23 Jahre alt und mache zur Zeit meine Erstausbildung (1. Lehrjahr). Da ich seit bald 4 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern wohne bin ich beim Sozialdienst angemeldet.
Das Haus wurde an ihre drei Kinder (mein Vater und meine 2 Tanten) vererbt.
Nun möchte ich in das Haus von meiner verstorbenen Grossmutter ziehen und dort dann einfach Miete bezahlen.
Kann mir jemand sagen ob das möglich wäre mich dort ein zu mieten oder wird das dann als Vererbung angesehen?
Wisst ihr vielleicht noch etwas was ich rechtlich gesehen beachten muss?
Herzlichen Dank im Voraus für eure Hilfe! ❤

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Kommentare

Robert Schweng

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Wer ist denn der Eigentümer des Hauses ?

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Noëlle Rüfenacht

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Mein vater und meine 2 Tanten

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Robert Schweng

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(Laie)In Ihrem Fall rechtlich zu beachten wäre, dass Ihr Vater Ihnen gegenüber noch Unterhaltspflichtig ist und Sie dann quasi ja wieder bei Ihm wohnen. Einziehen können Sie in jedem Fall, wenn die Erben/Eigentümer einverstanden sind.

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Noëlle Rüfenacht

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Also da kann der Sozialdienst nicht schwierig tun?

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Brigitte Gartmeier

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Da du ja da als Mieterin einziehen wirst.. Ob der vater noch Unterhaltspflichtig ist weiss ich nicht ich denke aber das Sozialamt wird das abgaklärt haben

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Brigitte Gartmeier

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Am besten du gehst zum Sozialamt und lässt dich da beraten. Die werden dir helfen und die richtigen Antworten geben

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Monika Matzinger

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(Laie) Ich meine, mich zu erinnern, dass mir gesagt wurde, dass die Eltern bis 25 Unterhaltspflichtig sind laut Sozialamt. Würde dort aber trotzdem mal nachfragen.

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Melanie Suka

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Meine Sozialbetreuerin hat mir erst letztens erklärt...wenn ich wieder mit meiner mutter zusammen ziehen würde wird die sozialhilfe gestrichen sofern die eltern genug verdienen..weil die eltern an sich unterhaltspflichtig sind...da das haus ihrem vater gehört könnte ich mir vorstellen das es ähnlich bei ihnen sein könnte....

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Noëlle Rüfenacht

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Auch wenn mein vater gerade mal so über die Runden kommt?

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Annelise Schnyder

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Das haus gehört einer erbengemeinschaft bestehend aus dem vater und den zwei tanten. Dem vater gehört also nur ein drittel, das er auch versteuern muss (als vermögen abzüglich hyposchuld und die mieteinahmen als einkommen abzüglich hypozins und unterhaktskosten). Du würdest das haus also nicht von deinem vater sondern von der erbengemeinschaft mieten. Das haus kann auch nicht, ohne die einwilligung aller an der erbengemeinschaft beteiligten, verkauft werden. Wenn dein vater sterben sollte, übernehmen du und allenfalls geschwister nur den drittel deines vaters gemeinsam. Ob das sozialamt nun einen drittel der miete, die du bezahlen musst, als anteil unterhaltskosten deines vaters betrachten, weiss ich nicht.

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