Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hallo miteinander
Ich habe eine solvente Nachmieterin, die meine Wohnung per sofort übernehmen würde. Nun teilte der Vermieter mit, er wolle sie nicht als Mieterin. Muss ich jetzt eine neue suchen ? Gibt es für den Vermieter Kriterien ? Oder kann er nach menschlichem Ermessen entscheiden.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hallo miteinander
Ich habe eine solvente Nachmieterin, die meine Wohnung per sofort übernehmen würde. Nun teilte der Vermieter mit, er wolle sie nicht als Mieterin. Muss ich jetzt eine neue suchen ? Gibt es für den Vermieter Kriterien ? Oder kann er nach menschlichem Ermessen entscheiden.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Sabrina Fischler
Neiin du hast eine nachmieterin gebracht so bist du fein draussen
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Tatjana Simoes Mejia
Du musst 3 dir vergleichbare Nachmieter finden, die den gleichen "Aufenthaltsstatus" haben, den ungefähr gleichen Verdienst und wie du keine Betreibungen (oder falls du doch hattest fällt das weg)
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Sabrina Fischler
Nein ebe nöme 3
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Conny Steinegger
Ich dachte man müsse 2 Nachmieter vorschlagen, die einfach ein Einkommen haben.
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Sabrina Fischler
Nei 1 ner
I suech au e nochmieter und mues 1 bringe
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Conny Steinegger
Ok, dann bin ich da falsch informiert. Merci
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Tatjana Simoes Mejia
Gesetze bzw.Vorlagen können von Vermieter zu Kanton untershiedlich sein, aber kann sein, dass sich in den letzten 3 Jahren was geändert hat. Wurde bei mir jedenfalls damals so vom Misterschutz mitgeteilt.
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Lisa Wenzel
Aus dem Mieterverband: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Lehnt er jedoch einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter ab, sind Sie von Ihren vertraglichen Pflichten befreit. Und zwar auf den Zeitpunkt hin, auf den der Nachmieter das Mietverhältnis übernommen hätte. Dies gilt auch, wenn der Vermieter zum Beispiel das Mietobjekt für sich benutzen will, die Wohnung noch sanieren möchte oder vom Nachmieter einen höheren Mietzins verlangt und dieser sich sodann zurückzieht.
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Carola Schindler
Lässt man sich, um ganz sicher zu sein, den Betreibungsauszug und Arbeitsvertrag vom solventen Nachmieter zeigen? Das geht doch nicht. Ich hatte ein ähnliches Problem. Trotz mehrerer Nachmieter, die angeblich alle einen Arbeitsvertrag hatten und keine Betreibung, suchte sich die Hausverwaltung jemand anderen, so dass ich volle 3 Monate zahlen musste. Wie kann man also wissen, dass ein Nachmieter solvent ist?
Fr, 02/06/2017 - 16:59
Susanne Geier
Soviel ich weiß musst du nur ein nachmieter anbieten