Hallo...bin gerade neu beigetreten zu dieser gruppe..und habe eine frage oder brauche hilfe...und zwar..ich habe eine betreibung bekommen von meiner ehemaligen verwaltung(ist schon länger her und auch inzwischen bezahlt) es handelt sich um Instandsstellungskosten der wohnung...jetzt wollte ich nachfragen ob diese verwaltung nicht verpflichtet ist diese betreibung löschen zu lassen beim betreibungsamt....den ich sehe nicht den grund, etwas auf betreibung zu haben obwohl es bezahlt ist. Was kann ich tun...ich habe an diese verwaltung scho einen eingeschrieben brief geschrieben und sie bittet diese zu löschen..aber sie sagen strikte NEIN machen wir nicht...ich denke es ist einfach mit einem "z leid läbe"und lassen es aus diesem grund auf dem betreibungsamt...zudem beschuldigen sie mich dass ich der Bewirtschafterin bei der wohnungsübergabe handgreiflich geworden bin und sie möchten kein mietverhältnis mehr eingehen. ich bin wider auf wohnungssuche und ich denke auch dass sie diese ausage mache bei anderen verwaltungen wo nachfragen anhand der betreibung ....und ich weis das ich das nicht gemacht habe .aber ich habe keine beweise um dies zu bestätigen oder um sie anzuzeigen wegen beschuldigung u.s.w..ich hoffe auf ratschläge oder sogar hilfe..

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Kommentare

Patrizia Bee

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Verwaltung muss die betreibung NICHT loeschen. Es gibt ja einen Grund, weshalb betrieben wurde?!

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Sarah PierIna Buda

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Ja...aber diese ist ja seit einem jahr bezahlt...also für was muss ich bluten wen es bezahlt ist und die verwaltung das geld ja bekommen hat...was nützt dies der verwaltung??? ? nur um mir eins reinzuwürgen.

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Carolin Metzler

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Hallo sarah Sarah PierIna Buda, es gab zu dem thema schonmal einen post (vielleicht kannst du mal schauen, ob du den grad findest). Es ist so, dass die verwaltung nicht verpflichtet ist, den eintrag löschen zu lassen. Um eine löschung gerichtlich durchsetzen zu können, musst du dichan das für die Betreibung zuständige Gericht wenden und nachweisen, dass die Schuld nie bestand oder dass sie bei der Ausstellung des Zahlungsbefehls nicht einklagbar war. Das scheint hier aber nicht gegeben zu sein.

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Carolin Metzler

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Sorry - die rechtsquellen müsste ich am abend zu hause raussuchen... Aber achtung: es geht nicht drum, was es der verwaltung nützt, sondern darum das potenzielle zukünftige gläubiger über die betreibung bescheid wissen - das ist der sinn des betreibungsregisters

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Sandra Marty

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Soviel ich weiss.. Darf man aber drauf bestehen... Dass die Forderung als *bezahlt* erfasst ist...

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Sarah PierIna Buda

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Es isch als bezahlt bestätigt

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Niko Li Na

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Du könntest auch zu der Verwaltung gehen und freundlich fragen ob sie den Eintrag löschen würden.

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Sarah PierIna Buda

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Habe sie schriftlich bittet ....und es kommt trotzdem ein nein.

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