Huhu..merci für dt ufnhme...ich abe auch gleich ne frage habe eine spielkonsole verkauft und eine zweite kostenlos mitgegeben weil beide kein stromkabel haben..die frau kam es abholen und besichtigte si somit noch...jetzt 1tag speter will er si zurückgeben..habe es schriftlich das ich geschriben hab das es kein kabel hat... muss ich sie zurücknehmen?

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Kommentare

Luisa Toma

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Wen sie es besichtigt hat und du sie klar informiert hast das KEIN Stromkabel dabei ist denke ich musst du nichts zurück nehmen. Gib ihr doch infos wo sie das kabel kaufen kann

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Vanessa Larissa Hausammann

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Hab ich ihr gesagt wo sie es kaufen kann... geschrieben hab ich ihm das es kein kabel hat und ihr hab ichs gesagt und sie sagte kein problem...

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Luisa Toma

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Ja dann musst du nichts zurück erstatten

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Vanessa Larissa Hausammann

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Weil ich sie auch brauchte....das stromkabel frass mein hund...

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Daniele Procopio

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Nein musst du nicht

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Heinz Balmer

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Rückgaberecht gilt bei Geschäften (Läden), bei Privatverkauf soweit ich weiss nicht.
Solange Du es schriftlich gesagt/vorinformiert hast, bist Du im recht. Sonst ist Aussage gegen Aussage und dort gilt (leider meistens) im Zweifelsfall für den Angeklagten.

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Stefan Stutz

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Die Sache mit dem generellen Rücktrittsrecht ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Grundsätzlich gibt es nämlich kein gesetzliches Rückgaberecht. Von einem normalen Kaufvertrag können Käuferinnen und Käufer also in der Regel nicht zurücktreten.

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Carolin Metzler

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(Admin) also jetzt eifach nomal zum Verständnis: wieso wott sies zrugg geh? Wills kei ladekabel het, will beid kaputt sind oder wege was? Wie hend ihr den Kaufvertrag gmacht? Hender irgendöppis schriftlich?

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