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Frage: Meine Freundin ist die Bevollmächtigte des Vermieters.(Vater)
Sie lebt in einem 2 Parteienhaus.
Die untere Partei zickt schon seit Anfang an.
Jetzt hat Sie die Wohnung gekünt.
Aber wegen den Besichtigungstermin stellt Sie massive Forderungen. Nur Besichtigungen wen Sie s will.
Alle 14 Tage 1 Stunde.
Und Sie dürfe die Wohnung nicht zeigen.
Der Vermieter beharrt drauf.
Wie soll Sie sich verhalten wen die Andere sich am Besichtigungstermin weigert Sie reinzulassen?
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Frage: Meine Freundin ist die Bevollmächtigte des Vermieters.(Vater)
Sie lebt in einem 2 Parteienhaus.
Die untere Partei zickt schon seit Anfang an.
Jetzt hat Sie die Wohnung gekünt.
Aber wegen den Besichtigungstermin stellt Sie massive Forderungen. Nur Besichtigungen wen Sie s will.
Alle 14 Tage 1 Stunde.
Und Sie dürfe die Wohnung nicht zeigen.
Der Vermieter beharrt drauf.
Wie soll Sie sich verhalten wen die Andere sich am Besichtigungstermin weigert Sie reinzulassen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Carolin Metzler
Gesetzliche Grundlage: OR 257h Abs. 2:
Der Mieter muss dem Vermieter gestatten, die Sache zu besichtigen, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist.
Stellungnahme davon vom Hauseigentümerverband Zürich:
http://www.hev-zuerich.ch/der_zuercher_hauseigentuemer/jahr-2011/ms-art-...
--> sie kann kein Eintrittsrecht erzwingen, schlimmstenfalls bleibt deinem Vater nur der Weg über eine Klage
Fr, 02/06/2017 - 16:27
Carolin Metzler
bzw. hier noch das ganze vom Mieterverband (mit gleicher Aussage): https://www.mieterverband.ch/dam/jcr...8bce.../tipp-2013-12-vermieter-zu...