Frage: Meine Freundin ist die Bevollmächtigte des Vermieters.(Vater)
Sie lebt in einem 2 Parteienhaus.
Die untere Partei zickt schon seit Anfang an.
Jetzt hat Sie die Wohnung gekünt.
Aber wegen den Besichtigungstermin stellt Sie massive Forderungen. Nur Besichtigungen wen Sie s will.
Alle 14 Tage 1 Stunde.
Und Sie dürfe die Wohnung nicht zeigen.
Der Vermieter beharrt drauf.
Wie soll Sie sich verhalten wen die Andere sich am Besichtigungstermin weigert Sie reinzulassen?

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Kommentare

Carolin Metzler

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Gesetzliche Grundlage: OR 257h Abs. 2:
Der Mieter muss dem Vermieter gestatten, die Sache zu besichtigen, soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist.

Stellungnahme davon vom Hauseigentümerverband Zürich:
http://www.hev-zuerich.ch/der_zuercher_hauseigentuemer/jahr-2011/ms-art-...

--> sie kann kein Eintrittsrecht erzwingen, schlimmstenfalls bleibt deinem Vater nur der Weg über eine Klage

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Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Carolin Metzler

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bzw. hier noch das ganze vom Mieterverband (mit gleicher Aussage): https://www.mieterverband.ch/dam/jcr...8bce.../tipp-2013-12-vermieter-zu...

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Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

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