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Kleine Frage:
Ich hatte meinen Arbeitsvertrag per 14. Juni 2016 gekündet. Jedoch habe ich meinen Lohn noch nicht erhalten. Nun habe ich im Internet herausgefunden, dass die Kündigung zur Folge hat, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist fällig werden. Dies wäre in diesem Fall der 14. Juni 2016.
Gibt es hierfür einen Gesetzesartikel?
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Kleine Frage:
Ich hatte meinen Arbeitsvertrag per 14. Juni 2016 gekündet. Jedoch habe ich meinen Lohn noch nicht erhalten. Nun habe ich im Internet herausgefunden, dass die Kündigung zur Folge hat, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist fällig werden. Dies wäre in diesem Fall der 14. Juni 2016.
Gibt es hierfür einen Gesetzesartikel?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Vera Kolb
Art. 339 Abs. 1 OR 😊
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Larissa Zemp
weisst du eb es richtig, ist, dass ich ihn betreiben kann, wenn er inner gesetzter frist den lohn nicht bezahlt?
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Latif Adili
du solltest ihn am besten zuerst schriftlich auffordern dir deinen lohn zu zahlen und erst dannach die betreibung einleiten.
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Latif Adili
und ja du kannst ihn betreiben
Fr, 02/06/2017 - 16:01
Latif Adili
ggf. eine frist setzen bei der schriftlichen aufforderung