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Ich hab da mal ne Frage anonym
Vor 10 Jahren hatten mein Mann und ich finanzielle Probleme erst machten wir mit meiner Mutter das und später fanden wir jemand aus der Gemeinde der uns half erst war es eine freiwillige Beistandschaft heute plötzlich eine fixe sprich es hiess KESB. Es ist so das jedes Jahr und Bericht geschrieben wird von der Gemeinde aus. Jetzt meine Frage darf man das selber kündigen auf Ende Jahr oder anfechten? Dankeschön für die Antwort es betrifft nicht mich sondern eine Kollegin
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Ich hab da mal ne Frage anonym
Vor 10 Jahren hatten mein Mann und ich finanzielle Probleme erst machten wir mit meiner Mutter das und später fanden wir jemand aus der Gemeinde der uns half erst war es eine freiwillige Beistandschaft heute plötzlich eine fixe sprich es hiess KESB. Es ist so das jedes Jahr und Bericht geschrieben wird von der Gemeinde aus. Jetzt meine Frage darf man das selber kündigen auf Ende Jahr oder anfechten? Dankeschön für die Antwort es betrifft nicht mich sondern eine Kollegin
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Manuela Nef
Was ist es denn genau für eine beistandschaft? Wenn es eine freiwilige ist kann man sie auf eigenen wunsch hin auflösen (hat mir ein beistand im aargau gesagt)
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Steffi Koller-Rosat
Meine Kollegin meinte sie sei freiwillig jetzt aber ist es plötzlich KESB
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Sandra Marty
Auch KESB macht freiwillige Beistandschaft. Dies wurde bestimmt verfügt welcher Artikel wird erwähnt?
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Steffi Koller-Rosat
Also im Vertrag steht freiwillige Beistandschaft hiess ja früher Vormundschaft
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Sandra Marty
So hieß es früher, jetzt heisst es Vertretungsbeistandschaft
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Sandra Marty
http://www.kesb-zh.ch/beistandschaften
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Manuela Nef
Das ganze hat ja geändert seit es kesd gibt ist es unter der kesd.achtung kesb ist nicht gleich kesd.
Kesb-behörde
Kesd- dienst (beistandschaften).....also im aargau
Sie soll ihrer beiständin mal anrufen und fragen wie vorgehen.
Das wegen den Berichten bei uns ist es glaub alle 2jahre wo ein bericht ans bezirksgericht geht damit die überprüfen dass sicher kein unfug getrieben wird.
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Sandra Marty
Ich denke, wichtig ist es, dass die Person wo diese Beistandschaft hat, ehrlich zu sich selber ist. Im Sinne von: kann sie nun selber pünktlich die Rechnungen zahlen und eine Ordnung halten.
Wenn da noch eine gewisse Unsicherheit besteht, kann sie ihre Rechnungen versuchen selber zu bezahlen und die Beistandschaft hat nur noch eine *Kontrollfunktion* und bei offenen Fragen kann sie Auskunft geben. Wenn dies über ein halbes Jahr klappt, kann man die Beistandschaft bestimmt auflösen
Fr, 02/06/2017 - 14:50
Diana Graf
Sie muess es schriftlichs gsuech stelle und de wirds prüeft.