Hallo, ich habe eine generelle Frage zu Alimenten und Unterhaltszahlungen. Durch die Scheidungskonvention wurde aufgrund des aktuellen Einkommens die Alimente und Unterhaltszahlungen bestimmt. Diese wurden auch so bezahlt, bis der Unterhaltspflichtige seine Firma nicht weiterbetreiben konnte und die Firma Konkurs ging. Er war dann eine Weile arbeitslos und jetzt wieder angestellt ist mit einem kleineren Einkommen. Wer bestimmt jetzt die neue Höhe der Alimente resp. der Unterhaltszahlungen? Was ist, wenn noch Betreibungen mit im Spiel sind und das Betreibungsamt mitmischt? Danke für Eure
Hilfe.

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Kommentare

Robert Schweng

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Wenn Sie die finanzielle Situation Deines Ex-Mannes erheblich verschlechtert hat, kann er die Neuberechnung der Alimente beantragen. Die neue Höhe wird dann aufgrund seiner aktuellen finanziellen Situation neu berechnet.

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Barbara Liechti

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Und wenn er das nicht tut?

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Karin Fo

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Dann muss er weiterhin das bezahlen, was in der Scheidungskonvention festgesetzt wurde

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Barbara Liechti

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Und wenn er selber unter das Existenzminimum kommt? Er verdient weniger als Alimente und Unterhalt wären. Hat jetzt weniger als die Hälfte vom ursprünglichen Lohn, ca ein Drittel davon

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Karin Fo

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Dann muss er halt aktiv werden und die Abänderung des Unterhalts beantragen

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Barbara Liechti

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Kann er jetzt willkürlich wählen, welchen Betrag er pro Monat überweist? Im Scheidungsurteil steht, dass der Arbeitgeber die Alimente direkt überweisen muss.

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Karin Fo

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Nein. Wie kommst du darauf? Er muss einfach den Unterhaltsbeitrag bezahlen der festgesetzt wurde

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Barbara Liechti

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Das Betreibungsamt hat seine Finger auch noch im Spiel. Das Betreibungsamt hat ein Existenzminimum fuer ihn berechnet. Dieses bekommt er, dann wird sogar noch ein Betrag an die Pfaendungen genommen und der Rest geht an Alimente an die Kindsmutter (es betrifft nicht mich selber sondern jemanden aus meinem). Die ausbezahlten Alimente sind etwas mehr als ein Drittel, was an Alimenten wirklich zu bezahlen waere.

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Karin Fo

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Es wär mal noch wichtig zu wissen, ob die ganze Sache aus der Sicht des Pflichtigen oder des Berechtigten zu beurteilen ist?!

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Barbara Liechti

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Aus der Sicht des Berechtigten

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Karin Fo

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Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Arbeitgeber jetzt nicht mehr der Gleiche wie bei der Scheidung oder? Und für den neuen Arbeitgeber gibt es keine Schuldneranweisung?

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Barbara Liechti

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Bei der Scheidung war er selbständig und jetzt ist er angestellt. Wer macht die Schuldneranweisung? Ist das vom Gericht?

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Karin Fo

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Ja das macht das Gericht

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Barbara Liechti

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Und wer muss das veranlassen?

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Karin Fo

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Der Unterhaltsberechtigte oder der Verpflichtete. Aber ob dann natürlich der gesamte Betrag angewiesen wird oder nicht kann ich nicht sagen. Denn wie du ja selbst gesagt hast darf nichts ins Existenzminimum des Verpflichteten eingegriffen werden

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