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Guten Abend an jene die auch noch wach sind.
Meine Vermieterin hat mir vor Einzug bei der Besichtigung mit meinem Bruder erlaubt einen Parklaptz als Besucher Parklpaltz zu nutzen, heute hatte ich einen Brief im Briefkasten mit Hausregeln.
Darin sind nur paar Stunden erlaubt, dar nein Freund jetzt nicht mehr da Parkieren wenn er bei mir schläft.
Er Arbeitet manchmal auch Nachts und schlääft Tagsüber bei mir, was mein Ihr?
Auch das mit den Regeln.
Im Mietvertrag steht nichts.
Liebe Grüsse Fiu
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Guten Abend an jene die auch noch wach sind.
Meine Vermieterin hat mir vor Einzug bei der Besichtigung mit meinem Bruder erlaubt einen Parklaptz als Besucher Parklpaltz zu nutzen, heute hatte ich einen Brief im Briefkasten mit Hausregeln.
Darin sind nur paar Stunden erlaubt, dar nein Freund jetzt nicht mehr da Parkieren wenn er bei mir schläft.
Er Arbeitet manchmal auch Nachts und schlääft Tagsüber bei mir, was mein Ihr?
Auch das mit den Regeln.
Im Mietvertrag steht nichts.
Liebe Grüsse Fiu
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:27
Cornelia Aegerter
Wir haben gerade eine ähnliche Situation abgeklärt und bei unserer Verwaltung hiess es, solange die Person "nur" über Nacht oder übers Wochenende bleibt, nicht aber hier wohnt, ist es ein Besucher und kann den Besucherparkplatz nutzen.
Siehe Teil "Besucher-PP kein Recht auf Dauernutzung":
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/wohnen-mythen-beim-mieten#c374022