Ich bin im september 2016 von meiner wohnung ausgezogen....
Ja ich habe mietschulden da ich noch in der Lehre war ect pipi....nun gibt mein vermieter meine kaution nicht frei....darf er das? Das geld ist nicht meins und dass weiss er auch... darf er mir sachen verrechnen die er nachher noch "entdeckt" hat? Nein ich habe kein protokoll unterschrieben leider....aber er hats abgenommen und gesagt ist okee..nachher wollte er geld für endreinigungen und den esterich räumen....darf er das?

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Kommentare

Manuela Norina Polo

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klar darf er das geld zurück behalten für reparaturen und für offene Mietzinse ... darum ja auch die akaution

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Andrea Knecht

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Ich habe gedacht gelernt zu haben dass kautionen nur gebraucht werden dürfen für schaden ect...aber für mietschulden nicht...darum auch die frage

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Simon Widmer

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Nein. Das ist falsch

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Eriley Silvana

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Auch für Mieterschulden..

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Manuela Norina Polo

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kaution isch ja au en sicherheit

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Andrea Knecht

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Okee jaa...aber wie ischs den weni mietschulde scho ufem betriebigsamt han? Den chunt er sgeld ja so über? Denn muss er mit die kaution geh nöd? Isch ja nöd mis geld

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Moni Niemeyer

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Er darf die Kaution so lange zurück halten, bis die mietschulden beglichen sind... und er hat glaube ich 30 Tage Zeit wegen Mängel und dass muss dann glaube ich bezahlt werden oder kann abgezogen werden? Bei mir war es so, dass ich die Rechnung der Mängel bezahlt habe und dann mein deponat zurück bekommen habe...

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Andrea Knecht

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Jaja aber wenn er de weg betriebigsamt igschlage het zum mini schulde begliche den chan er kaution ja eh vergesse...hoffe na uf antwort vo öperem wo rechtlich würkli drus chunt...aber danke für euchi antwortw

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Moni Niemeyer

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Vielleicht behält er nur solange die Kaution bis du alles bezahlt hast? So war es bei mir...

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Edith Maffessoli

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Also für instandstellungskosten sofern nicht verjährt darf er die kaution zurückbehalten. Nicht fuer amortisation oder renovierungen. Für Mietzinsausstände darf die kaution benutzt werden macht swisscaution auch so.

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Andrea Knecht

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Ich han ebe echt gmeint vor 3 jahr öpis anders glehrt zha ide bruefsschuel....aber easy bin ja nur da zum frage

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Stefan Meier

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Er kann die Kaution sogar ohne Mängel und Schulden 1 Jahr behalten bis er Auszahlt mehr rechtliche Unterstützung per PN bitte

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Vanny Bördi

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Nai bis zum ne jahr stimmt steit oh im OR!!!

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Stefan Meier

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So isches git au en Bundesgrichtsentscheid

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Stefan Stutz

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(Admin)

Das Mietrecht schreibt vor, dass die Freigabe zu erfolgen hat, sobald die Kaution ihre Funktion erfüllt hat. Das ist normalerweise der Fall, wenn der Mieter sämtliche Mietzinse und Nebenkosten bezahlt hat und auch keine Mieterschäden mehr zu beheben sind. In solchen Fällen sollte die Auszahlung der Kaution problemlos innert 30 Tagen möglich sein.

Bei offenen Ausständen kann der Vermieter die Kaution bis zu 12Mt. zurück behalten.

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