Hallo Miteinander
Frage: Kann/soll ich Beweise für meine Aussage (resp. das der Nachbar gelogen hat) zur Polizei bringen, auch wenn die Polizei nichts zum Vorfall aufgeschrieben hat?

Situation: seit die einen Nachbarn eingezogen sind, plagen sie andere,wo sie nur können. (8 Jahre!) Wird die Polizei gerufen, wie z.b.bei Körperverletzung oder zuparken eines Autos und weigern sich den Weg wieder frei zu machen, lügen sie (ich habe die Nachbarin nicht berührt oder die Nachbarin hat nicht gesagt,dass sie wegfahren will). Es heisst dann Aussage gegen Aussage. Diesmal kann ich durch Zeugen belegen, dass sie lügen. Macht es Sinn mit den Zeugen zum Polizeiposten zu gehen oder Ihre Aussagen schriftlich einholen? Die Polizei hat mir vor Ort von einer Anzeige wegen Nötigung abgeraten (die Auffahrt blockiert und geweigert mich wegfahren zu lassen), mit der Begründung, dies sei bei einem Nachbarschaftsstreit kontraproduktiv...was meint ihr?
p.s.aus Erfahrung wird früher oder später wieder und wieder und wieder gelogen und es heisst Aussage gegen Aussage.

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Kommentare

Manuel Schranz

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Wegziehen?

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Jan Sonderegger

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Wegziehen? Denke nicht! Dann haben die nachbarn ja gewonnen, dass versuchen was möglich ist und dann weiter schauen

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Blanca Arni

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was meint denn de vermieter

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Renata Staub

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Er wolle sich nicht einmischen

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Mäse Maurer

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Die polizei rät von einer anzeige ab? Wo ist das?

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Renata Staub

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Küsnacht zh

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Mäse Maurer

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Renata Staub das war aber nicht die kapo oder? Wenn nötigung vorliegt würde ich dies auch zur anzeige bringen.

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Mäse Maurer

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Renata Staub ja und warum hast du dann keine anzeige erstattet

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Renata Staub

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Der Polizist erklärte mir, dies gäbe dem Nachbarn nur noch mehr Grund uns zu plagen. Ich könne aber jederzeit auf dem Polizeiposten Anzeige deswegen machen. Du meinst ich soll eine Anzeige machen?

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Mäse Maurer

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Renata Staub auf jedenfall. Was hast du denn zu verlieren?

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Astrid Götz

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Was sagt die Verwaltung dazu? Ich würde mich als Hausgemeinschaft mal gemeinsam da melden!

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Alraune Soma

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Das Problem hierbei ist eben kein rechtliches, sondern ein psychologisches.
Es hört nicht auf durch das. Du zeigst deine Nachbarin an, bei der nächsten Auseinandersetzung zeigt sie dich an.
Eine endlos Schleife, und leider können solche Menschen nicht gestoppt werden, da reflektionsvermögen fehlt und ihnen der Frieden unter Nachbarn nicht wichtig ist.
Wichtig für solche Personen ist nur im Recht zu sein.
Und dieses recht wird gedreht und gewendet wie es ihnen passt
Flieht solang ihr noch könnt.

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Fiu Sun

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Da du alle Beweise hast ist klar das du gute chancen hast, was alle dir sagen wollen ist das es das beste für Dich und deine Famillie währe um zu ziehen. Leider sind das zwei Paar Schuhe und wenn du für eine Recht kriegst, löst es die Probleme im Haus weniger. Es ist sogar eher Benzin ins Feuer giessen, so dass du eventuell noch mehr Ärger bekommst.
Ich würde vorschlagen, da jeder Vermieter Finanzielles interesse hat, sich mit den anderen zusammen zu tun und ihm mal alle mkt Auszug zu Drohen!
Wenn er dann mehrere neue Mieter braucht hat er verlooren. ?

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Robert Schweng

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Renata Staub Du verwechselt da glaube ich 2 Dinge: Zeugen sind keine Beweise ! Der Richter muss einem Zeugen glauben, dass er die Wahrheit sagt. Bei einem Beweis sieht das ganz anders aus, den kann ein Richter kaum ignorieren! Zum Parkplatz: Da kann die Polizei rein gar nichts machen solange: a) Das Grunstück der Hausverwaltung ist(Privatgrund) und b) da kein richterliches Verbot für diesen Parkplatz verhängt wurde! Abschliessend frage ich mich: 8 Jahre seid Ihr am streiten! Wieviele Jahre möchtest Du das noch weiterziehen um festzustallen, dass man mit Zeugen nichts beweisen kann und deshalb solche Geschichte meistens mit Aussage gegen Aussage enden denn: im Zweifel für den Angeklagten!

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Robert Schweng

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Renata Staub warum sollte denn ein Richter Deinen Arbeitskollegen glauben müssen? Da gäbe es genug Beweismittel die sicherer wären als Aussagen. (Telefon, PC Daten,Stempelkarte, etc,..)

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Renata Staub

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Ok. Ich hatte unterrichtet und nach dem Unterricht die Präsenzliste im Sekretariat abgegeben.

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Carolin Metzler

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Und wo steht, dass handy-, kamera- und tonbandaufnahmen vor gesetz zulässig sind (wenn die ohne kenntnis des anderen aufgenommen wurden)?

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Alex Schneeberger

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darf ich mal fragen, was du den für anzeige machen möchtest jetzt? auch nötigung oder wegen was? irgendwie lese ich das nicht ganz raus.
ich kenne so geschichten aus einer liegenschaft wo wir ein stockwerkeigentum haben.. hat am ende mit zerstochenen pneu wie auch zerkratzen autos geendet..
war da selber auch noch davon betroffen.. ist ein rattenschwanz,der fast nicht aufhört..
sehr sehr schwierig...

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