(Anonym): "Hallo ihr Lieben,ich wohne zusammen mit einer weiteren Person in einer WG und es existiert kein Mietvertrag. Nun habe ich recherchiert und herausgefunden, dass ein stillschweigender Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen bestünde. Die Überweisungen seines Mietzinsanteils nimmt der Mitbewohner selber vor.

Frage 1: Gehe ich richtig in der Annahme, das ein Untermietvertrag besteht, auch ohne es schriftlich festgehalten zu haben und beträgt die Kündigungsfrist dann 4 Wochen?

Frage 2:Kann ich von dem Mitbewohner noch seinen Anteil von der Kaution einfordern? Habe es bisher nicht für nötig gehalten.

Frage 3:Wie kann ich dem Mitbewohner kündigen, wenn davon auszugehen ist, dass er meine Post nicht annimmt. Wie kann ich nachweisen, dass ich Ihm eine Kündigung zukommen lassen habe und wie gildet die Post trotzdem als zugestellt, wenn halt davon auszugehen ist, dass er diese nicht annimmt oder das Einschreiben nicht abholt.Vielen Dank für Eure Hilfe."

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Kommentare

Sanja Piric-Calic

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Auch wenn ein eingeschriebener Brief nicht abgeholt wird, gilt er als zugestellt

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Alice Piera Ronchi

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Wenn du ihm sowieso künden möchtest wieso möchtest du seinen anteil der Kaution? Macht doch keinen Sinn

Vielleicht hilft dir das weiter: http://www.beobachter.ch/wohnen/miete/artikel/miete_muendlichen-mietvert...

Soviel ich weiss ist die kündigungsfrist auch dann 3 monate

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Manuel Schranz

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Frage 1: 3 Mte gemäss Art. 266c OR. Wer ist Untermieter? Du oder er? Frage 2: Beachte dass ein Untermieter nicht mit dem Vermieter den Vertrag schliesst sondern mit dem Mieter. Frage 3: Zustellungsfiktion nach 7 Tagen soviel ich weiss

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