Hallo.. Weiss das velecht öber?
Ich und min mann und eusem baby (8m) wohne inere 2 zimmerwohnig.. Mer send eus en grössere wohnig am sueche.. Isch das aber ergendwie greglet? Ich han ebe mol ghört wens baby 1 jahr isch muess es sogar es eignigs zimmer ha?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Manche Vermieter geben bereits im Mietvertrag an, was die Maximale Anzahl an Leuten für eine Wohnung ist.
Aber ihr habt das Baby ja sicher beim Vermieter angemeldet. Hättet ihr die Personenanzahl übertroffen hätten die euch das schon gesagt. Dabei geht es eben um mehr als die Zimmer Anzahl.
Aber ja, 2 Zimmer und so viele Leute ist sicher sehr unpraktisch!

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Manuel Schranz

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Das ist aber das Risiko der Verwaltung

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Manuel Schranz

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Evtl. gibts aber eine Lärmproblematik bei Altbauwohnungen

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Birgit Rechsteiner

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Bei unserer letzten Wohnung war das klar eine Vorschrift - Änderung in der Personenzahl zu melden...

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Manuel Schranz

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-> Mietvertrag genau anschauen

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Angela Trachsler-Monticelli

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ne da isch nix gregled, ihr chönd i 2 zimmer wohne bis eues chind uszieht 😉

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Birgit Rechsteiner

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naja, es ist schon geregelt, aber kommt auf Nettowohnfläche drauf an - und nicht auf Anzahl Zimmer.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19890081/201301010000...

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Manuel Schranz

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Diese Verordnung richtet sich aber wohl nicht an die Mieter ?

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Birgit Rechsteiner

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nein, an die, die bauen - wollte nur aufzeigen, dass es schon Vorschriften gibt - die aber nicht auf die Anzahl Zimmer geht, sondern auf die m2 einer Wohnung...

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Angela Trachsler-Monticelli

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Die Frage ist ob es gesetzlich geregelt ist, dass ein Kind ab 1Jahr ein eigenes Zimmer haben müsse ...

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Michael Splmn

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dann müsste der Staat quantitativ ausreichenden , bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen und für alle die durch ein solches Gesetz zum Härtefall/Sozialfall werden die Miete für eine grosse Wohnung übernehmen

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Robert Schweng

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Also, ich habe noch nie gehört, dass ein 1jähriges Baby ein eigenes Zimmer haben müsste. Das Baby ja wohl kaum ein Platzproblem sein.

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Katinka Schindelmeiser-Neuburger

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Meines Wissens ist das für das "normale" Familienleben nicht vorgeschrieben, das kommt erst nach einer Trennung. Dann wird ein extra Kinderzimmer verlangt, sofern das Kind beim Besuchsrecht auch übernachten soll... ??

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Manuel Schranz

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Welche Wonne welche Wunderlichkeit wissenswerter Wahrheit wirklich weicht. haha

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Désirée Fedeli

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Der Staat vlt nicht, aber die Kesb...

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Patrick L. Surber

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Die KESB ist ein Teil vom Staat.

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