Frage: wie ist das wenn der vermieter dem mieter (2parteien) und der eine mieter vorende der kündigung auszieht und die andere partei noch in der wohnung lebt und erstens zu spät auszieht und 2. die wohnung unzureichend putzt, muss ich als die mieterin die zu erst ausgezogen ist auch ein teil der putzkosten tragen? Und auch wurde ich nicht über den neu ausgemachten übergabe Termin nicht informiert hatte aber schon länger keinen schlüssel mehr.

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Kommentare

Melanie Pascal

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etwas an die Endreinigung dran zu zahlen wäre absolut fair (50% meiner Meinung nach, oder je nachdem wie lange du dort gewohnt hast). Für einen Untermietervertrag sähe ich da keinen Grund für Reinigungskosten. Für die fehlende Kommunikatin zwischen euch Mietern kann der Vermieter nichts.

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Sarah Naree Buchmeier

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Das wäre keine fwhlkommunikation von uns mieter sonder die vermieter hätten mich anschreiben müssen oder telefonisch mitteilen wenn die übergabe statt findet ich wusste von nichts ich habe auch kein abgabe protokoll unterschrieben. Und warum muss ich die endreinigung zahlen wenn die andere partei die wohnung zu müllt?

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Melanie Pascal

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wie gesagt, eure interne Kommunikation intreressiert den Vermieter nicht. Der Abgabetermin wurde höchst wahrscheinlich schriftlich avisiert und von dem 2ten Mieter empfangen. Dieser hat dich dann halt nicht informiert. Du hättest auch direkt beim Vermieter anfragen können. Mietende ist ja klar, dann ist es auch klar, dass der Abgabetermin um ein bestimmtes Datum herum geplant wird. Du hast gefragt ob es richtig ist dass beide an die Reinigung was zahlen. (JA ist es). Dass der andere ein Dreckspatz ist hast du nicht erwähnt. Wie dem auch sei, ihr haftet solidarisch. Wenn ihr nichts schriftlich vereinbart habt wo du von allen Rechten und Pflichten erlöst wirst, kann der 2 Mieter verlangen dass du einen Teil der Endreinigung zahlst. Etwas Dreck wirst auch du verursacht haben.

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Birgit Rechsteiner

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Wurdest du früher aus dem Mietvertrag gelöscht?

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Sarah Naree Buchmeier

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Nein das wollte der vermieter nicht machen auf mein begehren

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Birgit Rechsteiner

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Ja, dann haftest du Solidarisch.

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Sarah Naree Buchmeier

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Okay.. eigentlich unverschämt wenn man aus dem vertrag raus will der vermieter sich quer stellt und dann muss ich auch noch zahlen ?

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Birgit Rechsteiner

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Es ist nicht unbedingt so einfach aus einem Vertrag raus zu kommen.
Kündigungsfrist einhalten, der Vermieter muss einverstanden sein, dass die andere Partei die Wohnung alleine bewohnt etc.

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