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Hallo zusammen đ Es ist ja bereits bekannt, dass "Verzugsschaden" der einem von Inkassofirmen in Rechnung gestellt wird, nicht bezahlt werden muss.
Meine Frage, wenn man gutglĂ€ubig diese zusĂ€tzlichen Kosten (Verzugsschaden, sonstige GebĂŒhren etc.) mitbezahlt hat, gibt es eine Möglichkeit diese von den Inkassounternehmen zurĂŒckzufordern? Da Sie ja unrechtmĂ€ssig erhoben wurden?
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Hallo zusammen đ Es ist ja bereits bekannt, dass "Verzugsschaden" der einem von Inkassofirmen in Rechnung gestellt wird, nicht bezahlt werden muss.
Meine Frage, wenn man gutglĂ€ubig diese zusĂ€tzlichen Kosten (Verzugsschaden, sonstige GebĂŒhren etc.) mitbezahlt hat, gibt es eine Möglichkeit diese von den Inkassounternehmen zurĂŒckzufordern? Da Sie ja unrechtmĂ€ssig erhoben wurden?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Manuel Schranz
RĂŒckforderung aufgrund fehlenden Rechtsgrundes. Das Inkassounternehmen hat sich ungerechtfertigt bereichert.
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Melii Schaurhofer
Weiss gerade jemand ob man das rĂŒckwirkend und bis zu welcher Zeit zurĂŒckfordern kann?
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Manuel Schranz
Der Bereicherungsanspruch verjÀhrt mit Ablauf eines Jahres, nachdem
der Verletzte von seinem Anspruch Kenntnis erhalten hat, in
jedem Fall aber mit Ablauf von zehn Jahren seit der Entstehung des
Anspruchs.
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Manuel Schranz
habe keine Vorlage, aber schreib doch eben dass du dann so und soviel bezahlt hast aus angeblichem Rechtsgrund und per Datum XY gemerkt hast, dass das gar nicht geschuldet war und es deshalb innert den nĂ€chsten 5 Tagen zurĂŒckwillst.
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Manuel Schranz
mit Zinsen zu 5% versteht sich den A*********** gegenĂŒber