Ich bin Deutsche und seit 14 Jahren in der Schweiz.. habe vor zwei Jahren den C Ausweis erhalten .. ab wann könnte man sich Einbürgern lassen sprich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen?

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Kommentare

Moni Bachmann

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Nicole Frauchiger

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Mi maa het sich jetz grad lo ibürgere.

Isch scho sit 6 Jährig hie ir Schwiz u ebä mit mir 5 Johr ghürote.

Mir finges eifach besser so.
Ou wüu mir ching hei zämä u ihm sis Land Portugal nüt seit.

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Robert Schweng

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Nadien Müller Das Einbürgerungsverfahren ist je nach Kanton oder Gemeide in der Schweiz unterschiedlich.
https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/themen/buergerrecht/einbuer...

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Robert Schweng

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Nadien Müller Deutschland akzeptiert die doppelte Saatsbürgerschaft übrigens erst seit 2007. Vorher ging das gar nicht 😉

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Robert Schweng

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Monika Lüttin

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Doppelte Staatsbürgerschaft Schweiz - Deutschland
Der am 28.08.2007 in Kraft getretene § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist massgebend: ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staats erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Absatz 3 abgeschlossen hat.

Deutschland anerkennt somit die Doppelbürgerschaft mit der Schweiz

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