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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Robert Schweng
(Laie)Sie hat vermutlich eine SMS an eine Nummer gesendet. Das ist der Vertrag :-(
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Ceylan Mkaddam Dilmac
Nein sie hat keine sms geschrieben .
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Robert Schweng
Ceylan Mkaddam Dilmac die SMS kann auch eine App gesendet haben, die Sie installiert hat ? (IOS oder Android)
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Ceylan Mkaddam Dilmac
Es wurde alles per telefon gemacht so wie sie es mir schildert ohne app .. und wenn es etwas gibt sollte man es doch einfordern können damit man den vertrag auch sieht ? Oder nicht ?
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Karin Chenaux
http://www.beobachter.ch/konsum/konsumfallen/artikel/tippgemeinschaft_eu...
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Karin Chenaux
Bereits im 2013 ! ich würde denen schreiben, du würdest es an den Beobachter weiterleiten, wenn sie nicht sofort bestätigen, dass dieser "Vertrag" nichtig ist.
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Robert Schweng
Ceylan Mkaddam Dilmac eine SMS an einen Anbieter reicht 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Robert Schweng
Hier kommen bestimmt noch Mitglieder zu Wort die Ihnen erklären können was Premium Dienste sind 😉 (Hatten wir doch sch mal)
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Ceylan Mkaddam Dilmac
Eben nichts gefunden also ist sie verpflichtet das zu zahlen auch wenn kein vertrag gibt das man nachweisen kann ? Auch keine sms oder sonstiges ?
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Robert Schweng
Ceylan Mkaddam Dilmac na, wenn die Telco keinen Nachweis hat sind Sie fein aus dem Schneider würde ich sagen 😉 Gratuliere Ihnen, dass Sie nicht eine Aboalle getappt sind ! 😉 Das wäre nämlich neu hier ! 😉
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Ceylan Mkaddam Dilmac
Robert Schweng vielen dank sie wird morgen mal anrufen und einen nachweis verlangen mal sehen was die sagen 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Blanca Arni
das war mal thema im kassensturz. ein anruf werde als vertrag abgenommen.man könne den aber widerrufen.aber nur in einer bestimmten zeit.
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Anna Karin Schneider
Das Problem ist, dass besagtes Unternehmen Ihre Freundin betreiben kann auch ohne Beweis der Schuld. Erst wenn sie dann Rechtsvorschlag macht, muss das Unternehmen die Schuld beweisen. Wichtig wäre es hier zu wissen ob Ihre Freudin bspw. darauf aufmerksam gemacht wurde, ob das Telefongespräch aufgezeichnet wurde (bspw. Zu "Ausbildungszwecken"). Zweitens ist auch ein mündlicher Vertrag am Telefon gültig und zustandegekommen. Es gilt aber ein Widerrufsrecht. Siehe: https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zu-telefonvertraegen/
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Turi Schmid
Bin dere Gsellschaft au mol uf de Lim gange.
Zerscht wirds Dir schmackhaft gmacht und den wirsch witerverbunde und machsch den en mündliche Vertrag. So wies Anna Karin Schneider schriebt obe.
Han den min Rechtschutz kontacktiert.
Die hend gmeint i söll nu de einte Monat zahle und ihne das igschriebe mitteile.
Die freche Cheibe händ no en 2. Monat gschickt was i einfach ignoriert ha.
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Ceylan Mkaddam Dilmac
Ja bei mir rufen die auch immer an und kommen vor die tür ich selber kann mich wehren und nein sagen wenns drauf ankommt auch frech werden meine freundin ist leider ein bisschen naiv und zu gutmütig ist nicht das erste mal das sie auf etwas reinfällt -.-
Fr, 02/06/2017 - 13:07
Begic Edina
Die sind bi mir go lüte choo, ha min name und alles ageh und denn hätti sölle unterschribe, het de Herr gmeint es gaht nur wenni vor ort etz u terschrieb, zum Glück habi gfröget wasses choschtet isch de Betrag gsi nacher hani gseit nei denn nid will spiel eigentli sehr sehr selte....?