(Anonym):Bei meinem 9 jährigen Sohn hat der Nachname geändert und zwar vom Vater Nachname zu meinem. Da bei der Italienischen Botschaft ein fehler unterlofen ist vor Jahren hat mann dazumal den Name des Vater eingetragen aber er hat das Kind auf der Italienischen Botschaft nie anerkannt aber in der Schweiz schon. Wo dann dadurch mein Sohn seinen Name bekommen hat. Jetzt musste ich den Pass von meinem Sohn ernäuern und der fehler von dazumal ist ans Tageslicht gekommen. Fakt ist das mein Son au dem Italienischen Pass mit mein Name lautet und im Schweizer Register mit dem vom Vater. Laut meiner Kentniss sobald der Name auf dem Pass ändert müsste man es auf dem Schwizer Register automatisch auch ändern. Habe bei der Gemeinde Schriftlich anfrage gestellt um es im Schweizer Register zu löschen und meinem Sohn den Name zu geben wo er ja auch im Pass hat. Wurde abgelehnt! Ich müsste eine Namensänderung beantragen was mich zusätzlich 400-500 Fr. Kostet und ich eh schon am Existenzminimum lebe und eine Wartezeit von bis 10 Monate ob das dan gehnemigt wird oder nicht. Ich müsse schriftlich erklären wiso das ich den Name von meinem Sohn abändern möchte (aber seh denn sinn nicht da er im Pass eh schon mein Name hat) und mein Sohn (9 Jährig) muss auch ein Brief schreiben ob er das auch möchte und wiso.
Sorry aber der ganze Zirkus das die da abziehen geht bei mir einfach nich auf. Muss ich wirklich das so machen oder gibt es Rechtlich gesehn andere optionen? Mir kommts so vor als wolle sich die Gemeinde/Kanton LU bereichern obwohl ich und mein Sohn gar nichts dafür können das der Fehler geschehen ist.
Kann mir jemand weiter helfen?
Besten dank im Voraus

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Kommentare

Desi von Arx

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Zu deinem "eigentlichen Problem" ob das so rechtens ist betreffend des Fehlers der Botschaft kann ich dir leider nicht viel sagen. Was ich Die aber sagen kann ist,dass du es ganz klar begründen musst,warum weshalb du den Namen deines Sohnes ändern lassen willst. Die wollen viel wissen. Aber es dauert keine 10Monate wartezeit. Bei uns ging alles innerhalb 2 Monaten über die Bühne.

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Fab Fourni

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laie: also da würde ich nochmals nachfragen. auf der homepage steht 250-500 und einfache anträge 4-6 wochen (verstehe nicht, weshalb sie deinen als komplex ansieht...)
https://afg.lu.ch/Zivilstandswesen/namensaenderungen/na_vorgehen

da der vater die vaterschaft anerkannt hat in der ch, brauchst du evtl. seine zustimmung (vielleicht gehts dann etwas schneller)

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Desi von Arx

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Zu den kosten kann ich sagen, waren bei uns genau 400.- die man im Voraus bezahlen muss. Und ja, zustimmung des Vaters braucht es in den meisten Fällen. Geht aber dadurch nicht schneller oder länger.

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Robert Schweng

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Ich stelle mir einfach komisch vor wie der Kleine in der Schule und auf dem Fussballplatz seinen Kumpels erklärt, warum er jetzt anders heisst. Jetzt muss er doch allen die obige Geschichte erzählen, oder nicht ?

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Desi von Arx

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Wohl war. Solche ich nenns mal "aktionen" macht man eigentlich wenn die Kinder noch klein sind. Sprich, vor Kindergarten beginn.

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Fab Fourni

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naja, im italienischen pass hat er ja den namen der mutter...
aber ja, bei doppelbürgschaften ist das ganze manchmal kompliziert mit der namensgebung. die einen nehmen den namen der mutter, die anderen die des vaters und so kann es sein, dass halt ein kind beide nachnamen trägt.

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Armin Stadelmann

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Was ich nicht verstehe: Passantrag wird bei der Gemeinde gestellt, der Name muss identisch sein. Einen Namen im Pass, welcher nicht offiziell anerkannt ist, geht gar nicht.
Darum: Entweder ist wieder ein Fehler vorhanden oder die Vorgehensweise der Gemeinde ist widerrechtlich (dann wäre StGB Art. 287 Amtsanmassung)

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Nicole Arm

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der italienische Pass aber nicht, wird ja von der italienischen Botschaft gemacht

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Armin Stadelmann

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Ja - es geht aber um den Schweizer Paß

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