Hab mal eine frage, wie weit geht das persönlichkeitsrecht von fotos und videomaterial. Also das ich es nicht ins facebook posten darf ist mir schon klar, jetzt geh ich noch ein schritt weiter, darf man.video aufnahmen machen von einer aufführung, weil da geht es auch ums persönlichkeitsrecht...vielleicht will ja die person gar nicht gefilmt werden und gefragt wurde auch nicht.

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Was auf öffentlichem Grund, bei einer Veranstaltung etc. gefilmt und fotografiert wird unterliegt nicht dem Persönlichkeitsrecht.
Durch die Teilnahme an der Veranstaltung gibt man dieses Recht ab!

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Birgit Rechsteiner

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Aufnahmen im öffentlichen Raum

Werden Fotos im öffentlichen Raum aufgenommen, ist dies für alle Anwesenden erkennbar und sind die Abgebildeten nur „Beiwerk" (z.B. Passanten bei einer Sehenswürdigkeit), so ist es ausreichend, wenn das entsprechende Bild auf Verlangen der fotografierten Personen (sofort vor Ort sowie zu jedem späteren Zeitpunkt) gelöscht bzw. auf eine Veröffentlichung verzichtet wird. Die betroffenen Personen müssen jedoch nicht zusätzlich angesprochen und informiert werden.

Auszug aus:

https://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00627/01167/index.html?lang=de

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Birgit Rechsteiner

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Ist es eine öffentliche Veranstaltung?

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Nicole Schmidlin-Scheidegger

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Ja wie wurden alle eingeladen, es war oeffentlich eine adventsfensteranlass wo jeder vom dorf kommen.konnte

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Birgit Rechsteiner

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Dann kannst du nix dagegen machen, wenn einer Fotos oder Film veröffentlicht - ausser es ist wirklich immer nur dein Kind oder Du drauf - aber wenn es so eine allgemeine Aufnahme ist ist es ok.

Was ist denn der genaue Hintergrund? Möchtest du nichts veröffentlicht haben oder hast du Ärger weil einer was nicht mag, was du online gestellt hast oder so ähnlich?

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Birgit Rechsteiner

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... und dann stell dir mal vor - ein Öffentlicher Anlass. Da könnte man ja gar kein Foto veröffentlichen, wenn man erst jeden Fragen müsste, ob man darf - man kennt ja nicht mal die Leute etc...

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