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(Anonym):Hallo zusammen, ich habe bereits meinem noch Mann letztes Jahr meine Jahresferien mit den Kindern (wohnen bei mir, alleinige obhut) angegeben, damit er seine zwei Wochen Planen kann (hat seit 3 Jahren nicht von denen gebrauch gemacht). Nun habe ich ein Brief von seinem Anwalt bekommen, dass er genau die zwei Wochen im Sommer beansprucht die ich ihm bereits letztes Jahr angegeben habe (habe ihm diese auch mehrfach zur erinnerung gesendet, da er bereits andere Tage vergessen hat), er droht mir mit zwangsvorstreckung diese zu bekommen, wenn ich ihm diese nicht abgebe. Ich habe bereits Ferien gebucht und möchte diese auch nicht stornieren, da wir uns alle drei sehr freuen und ich auch nicht einsehe, dass ich diese weglassen muss trotzt angabe meiner und der Kinder Urlaub obwohl ich nicht verpflichtet bin ihm diese anzugeben und dies nur mache, dass er auch planen kann. Er sieht dies natürlich anders und behauptet ich würde Ihn "versklavisieren" die Ferien dann zu nehmen wenn ich wolle... Jedenfalls ist meine Frage, was kann mir passieren, wenn ich trotzdem in den Urlaub fahre und kann er die Vollstreckung durchziehen und die Kinder gegen deren Willen mitnehmen?
Danke für die Antworten und sorry für den langen Text...
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(Anonym):Hallo zusammen, ich habe bereits meinem noch Mann letztes Jahr meine Jahresferien mit den Kindern (wohnen bei mir, alleinige obhut) angegeben, damit er seine zwei Wochen Planen kann (hat seit 3 Jahren nicht von denen gebrauch gemacht). Nun habe ich ein Brief von seinem Anwalt bekommen, dass er genau die zwei Wochen im Sommer beansprucht die ich ihm bereits letztes Jahr angegeben habe (habe ihm diese auch mehrfach zur erinnerung gesendet, da er bereits andere Tage vergessen hat), er droht mir mit zwangsvorstreckung diese zu bekommen, wenn ich ihm diese nicht abgebe. Ich habe bereits Ferien gebucht und möchte diese auch nicht stornieren, da wir uns alle drei sehr freuen und ich auch nicht einsehe, dass ich diese weglassen muss trotzt angabe meiner und der Kinder Urlaub obwohl ich nicht verpflichtet bin ihm diese anzugeben und dies nur mache, dass er auch planen kann. Er sieht dies natürlich anders und behauptet ich würde Ihn "versklavisieren" die Ferien dann zu nehmen wenn ich wolle... Jedenfalls ist meine Frage, was kann mir passieren, wenn ich trotzdem in den Urlaub fahre und kann er die Vollstreckung durchziehen und die Kinder gegen deren Willen mitnehmen?
Danke für die Antworten und sorry für den langen Text...
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:49
Robert Schweng
Wenn Sie sich nicht einigen können, empfehle ich die Errichtung einer Besuchsbeistandschaft nach Art. 308 Abs. 2 ZGB.
Bevor Sie einfach mit den Kindern in den Urlaub fahren sollten Sie das mit dem KESB absprechen, da Ihr Ex-Mann ja bereits einen Anwalt in dieser Sache involviert hat.
"Vollstreckung durchziehen und die Kinder gegen deren Willen mitnehmen?"
Das kann ich mir allerdings nur sehr schlecht vorstellen!