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Kurze frage darf die firma das kindergeld mit versteuern? Mir wurden vom kindergeld 200 franken abgezogen mit der begründung sie rechnen das mit in den lohn und versteuern es :/
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Kurze frage darf die firma das kindergeld mit versteuern? Mir wurden vom kindergeld 200 franken abgezogen mit der begründung sie rechnen das mit in den lohn und versteuern es :/
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:48
Melanie Igelspacher
Danke ! Die beharren darauf das sie das machen dürfen! ?
Di, 15/08/2017 - 15:48
Cheyenne Besnik Debora Mehmeti
Kindergeld steht dir zu das volle.. nur bei den Steuern musst du es angeben und dort musst du es versteuern..
Di, 15/08/2017 - 15:48
Annelise Schnyder
Kindergeld ist quellensteuerpflichtig. Also, wenn dir die quellensteuer abgezogen wird, dann wird das kindergeld mit einberechnet, dann ist es korrekt
Di, 15/08/2017 - 15:49
Melanie Igelspacher
Is ja dann a witz dann müsst ich ja orgendwo die Differenz wieder bekommen! Denk mal 2 kinder 400 wurden mir zugesprochen 200 abgezogen ! Dann müsst ich ja nen ausgleich bekommen ?
Di, 15/08/2017 - 15:49
Melanie Igelspacher
Aber dann nur in der Schweiz so geregelt? Wo ich in Lichtenstein war war das nicht so
Di, 15/08/2017 - 15:49
Annelise Schnyder
Bist du quellensteuerpflichtig? Dann wird vom bruttolohn inkl. Kindergeld quellensteuer abgezogen und auch auf dem lohnausweis so ausgewiesen. Die quellensteuer fürs kindergeld für zwei kinder ist niemals 200 franken, da stimmt was nicht. Hast du die lohnabrechnung mit den ganzen abzügen? Kannst mir eine pn machen, dann schaue ich mir diese mal an
Di, 15/08/2017 - 15:49
Melanie Igelspacher
Ok ja bin ich
Hab ich auch mach ich wenn ich wieder zuhause bin danke
Di, 15/08/2017 - 15:49
Bea Küng
Kindergeld? Wahrscheinlich meinst du die Kinderzulage? Diese gehört nicht zum sozialabgabepflichtigen Lohn - jedoch zur Steuerpflicht - egal ob Quellensteuer oder normale Steuer.
Die Quellensteuer-Tabelle kannst du im Internet auch selbst abfragen - wo bist du denn zu Hause?