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Zweiteilige Frage
a) ist es strafbar, Chaoten à la G20 öffentlich als "A*****r" zu bezeichnen und die Meinung zu vertreten, solches höre erst auf, wenn die Polizei den gezielten Schuss zugestanden erhielte?
b) damit wart ich mal.
Dreissig Tage FB Sperre reichen fürs erste.
Bewertung:
(1 Stimme)
Zweiteilige Frage
a) ist es strafbar, Chaoten à la G20 öffentlich als "A*****r" zu bezeichnen und die Meinung zu vertreten, solches höre erst auf, wenn die Polizei den gezielten Schuss zugestanden erhielte?
b) damit wart ich mal.
Dreissig Tage FB Sperre reichen fürs erste.
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Kommentare
Mo, 23/07/2018 - 21:23
Robert Schweng
Ja.
Aber evtl. wird die FB Sperre ja als weniger schlimm empfunden, wenn man weiss dass Herr Zuckerberg jüdischer Herkunft ist? 😉
Mit dem Verweis auf den vorgehenden Beitrag ihres Freundes vom 6. Juli! 😊
"Vorausgeschickt: Einem Freund passiert. Er bezeichnet in einer FB-Diskussion die Chaoten von G20/Hamburg öffentlich als "A..." und schlägt vor, auf "solche" den Schuss freizugeben, so wie das die Israelis mit den aggressiven Palästinensern tun.
Umgehend für dreissig Tage gesperrt.
Ist sich die Kasche:
War das eine Aufforderung zu Gewalt oder war's nur das Schimpfwort?"
https://awri.ch/content/vorausgeschickt-einem-freund-passiert-er-bezeich...