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zuerst mal herzlich Dank an alle. Ich konnte selber schon sehr viel lernen. So, jetzt meine Knacknuss........ mein Lebensgefährte ist vo 2 Monaten verstorben. Ein Erbe Junge 21 Jahre alt. Da wir nicht zusammen gewohnt haben... hatte ich keine Rechte. Die Eltern meines Lebensgefährten wollten, mit Absprache mit dem Erben, Das er in das Familiengrab meiner seits kommt. So, jetzt kommts... der Erbe verweigert die Zahlung für die Grabinschrift. Ist das rechtens? Muss das nicht der Erbe übernehmen?
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zuerst mal herzlich Dank an alle. Ich konnte selber schon sehr viel lernen. So, jetzt meine Knacknuss........ mein Lebensgefährte ist vo 2 Monaten verstorben. Ein Erbe Junge 21 Jahre alt. Da wir nicht zusammen gewohnt haben... hatte ich keine Rechte. Die Eltern meines Lebensgefährten wollten, mit Absprache mit dem Erben, Das er in das Familiengrab meiner seits kommt. So, jetzt kommts... der Erbe verweigert die Zahlung für die Grabinschrift. Ist das rechtens? Muss das nicht der Erbe übernehmen?
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Kommentare
Mi, 05/09/2018 - 13:47
Robert Schweng
Sara Salvati-Simione Wurde es mit im abgesprochen ...oder darf er jetzt nur bez ?
Eliane Zappella natürlich.. hab ihm die Offerte geschickt
Sara Salvati-Simione Offerte ist kein auftrag ...wurde es mit im diskutirt ?
Markus Meyer mein beileid.
moralisch kann man das vorgehen oder verhalten des Erben verwerflich finden oder auch nicht, rechtlich jedenfalls ist hier klar der Auftraggeber gegenüber dem Inschriftenhersteller in der Pflicht. Ohne wenn und aber