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Wuuuunderschöööne, guete Morge 🥰😍🧘🏽♀️😅
Ich hoff es gaht allne guet💪🏽😊
Ich habe wiedermal eine Frage, diesmal bzgl. Miete - Wer kann mir das beantworten?🤷🏽♀️😁
Eine Freundin von mir, IHR Partner, hat sich Selbständig gemacht als Tattoowierer.
Dafür brauen sie auch ein Zimmer in der Whng.
Bzgl. Lärm - Eine 4-köpfige Familie wäre da definitiv lauter 🤭😝
Nun droht eine Kündigungsandrohung. In der steht - inerhalb von 30 Tagen müssen sie die Gewerbschaft auflösen, ansonsten wird gekündigt.
Telefonisch haben sie schon Mal mit der Verwaltung gesprochen und da war noch alles i.o.
Meine Frage(n) :
1.Darf der Vermieter verlangen, dass in 30 Tagen das Geschäft aufgelöst werden muss? / Ansonsten müssen Sie raus?wan?
2.Dürfte nun meine Freundin auch inerhalb 30 Tagen kündigen, wen sie nun schon eine Wohnung hätten? Da Sie ja schon eine Kündigungsandrohung haben.
Herzlichen Dank für all Eure hilfreiche Antworten. 🥰😊
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Dafür brauen sie auch ein Zimmer in der Whng.
Bzgl. Lärm - Eine 4-köpfige Familie wäre da definitiv lauter 🤭😝
Nun droht eine Kündigungsandrohung. In der steht - inerhalb von 30 Tagen müssen sie die Gewerbschaft auflösen, ansonsten wird gekündigt.
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1.Darf der Vermieter verlangen, dass in 30 Tagen das Geschäft aufgelöst werden muss? / Ansonsten müssen Sie raus?wan?
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Kommentare
Mi, 25/09/2019 - 17:31
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Kommt schwer drauf an, wo die Wohnung steht, ob ein Gewerbe da überhaupt ausgeführt werden darf.
Die Kündigung ist ja nicht innert 30 Tagen - die Kündigung wird dann mit den normalen Kündigungsfristen sein - die 30 Tage beziehen sich auf das Gewerbe und dessen Auflösung - und wenn das nicht aufgelöst wird, dann wird gekündigt zu den normalen Terminen...
Also
1. Ja, der Vermieter darf das (allenfalls) - Kündigungsfrist normal (Gewerbe muss aber innert den 30 Tagen weg sein
2. Nein, darf sie nicht, auch sie muss in der normalen Frist kündigen (oder Nachmieter stellen)