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Wunderbar das es Menschen gibt, die sich für Anliegen anderer Zeit nehmen🙏🏻
Meine Frage:
- Habe mein Fitnessabo gekündet
- Habe 450.- zuviel einbezahlt
- Das Studio weigert sich, mir diesen Betrag auszubezahlen
- Bietet mir jedoch eine Verlängerung des Abos an
Ist dies rechtskräftig?
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Meine Frage:
- Habe mein Fitnessabo gekündet
- Habe 450.- zuviel einbezahlt
- Das Studio weigert sich, mir diesen Betrag auszubezahlen
- Bietet mir jedoch eine Verlängerung des Abos an
Ist dies rechtskräftig?

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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:45
Stefan Stutz
( Admin ) Guten Abend Sandra.
Kurz eine Frage: hast du das Fitness Abo Regulär gekündet, sprich auf das entsprechende Datum? Oder Vorzeitig? Falls nicht Vorzeitig:
Da du ausversehen zuviel einbezahlt hast, handelt es sich vom Gesetz her um eine ungerechtfertigt erlangte Bereicherung.
OR Art. 62 Abs. 1 hält fest:
Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.
Falls das Abo Vorzeitig gekündet worde, hast du kein Anrecht auf Rückerstattung, da du ein Vertrag für die bestimmte Dauer eingegangen bist.
Hoffe konnte dir somit behilflich sein und deine Frage gewünscht beantworten.