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Wohnungsfrage!!
Wir haben unsere jetztige wohnung auf 30.September gekündet...nun möchte der vermieter nächste woche die wohnung sehen...darf er das? Wenn ja in welchem rahmen darf er schauen?
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Wohnungsfrage!!
Wir haben unsere jetztige wohnung auf 30.September gekündet...nun möchte der vermieter nächste woche die wohnung sehen...darf er das? Wenn ja in welchem rahmen darf er schauen?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Jennifer Hurni - Höche
Ja darf er. Wegen mängel die eventuell behoben werden müssen.
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Melanie Suka
Darf er die dann schon beheben in der zeit in der wir noch in der wohnung sind?
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Annelise Schnyder
Er darf nach vorheriger anmeldung die wohnung besichtigen um eventuelle reparaturen in auftrag zu geben. Er darf aber in gekündigtem mietverhältnis keine reparaturen ausführen, ausser bei einem notfall.
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Melanie Suka
Bei uns müsste er streichen...darf er das machen solange wir noch drinn sind? Wir haben ja überall noch möbel...
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Annelise Schnyder
Nein, sobald ein mietvertrag gekündigt ist, darf er ausser nofallreparaturen wie bei einem wasserrohrbruch, keine reparaturen /renovationen durchführen. Wenn ihr früher raus geht erlischt eure haftung, sobald an der Wohnung etwas gemacht wird. Das heisst, er muss euch anteilsmässig die miete zurückerstatten
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Peter Spillmann
Melanie Suka Er darf das KLAR nicht!
Siehe dazu OR Art.260 Abs. 1
Der Vermieter kann Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur vornehmen, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und wenn das Mietverhältnis nicht gekündigt ist.
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Peter Spillmann
Melanie Suka PS: Also besichtigen darf er die Wohnung unter Vorankündigung schon, mein Post bezog sich auf Renovationen.
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Melanie Suka
Ja das weiss isch...mir ging es hauptsächlich um die renovation..er hatt eben schon gemeint das er das noch ma hen möchte solange wir drin sind..er stürmt auch immer wann wir in die neue wohnung können...
Mi, 27/09/2017 - 15:36
Peter Spillmann
Melanie Suka lassen Sie sich nicht beeindrucken, das OR ist eindeutig und schützt Sie. Wenn Sie früher zügeln können darf er trotzdem nur DANN renovieren wenn er Sie dann sofort auch aus dem Vertrag entlassen würde, gegen Rückzahlung der Miete pro Rata temporis.