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Wohnungsabgabe/Katzentüre
Am 31.10.2016 dürfen wir unsere jetzige Mietwohnung abgeben. Bei der Übergabe durch den Vermieter, war eine Katzentüre bereits vorhanden, da der Vormieter ohne zu künden, von heute auf morgen einfach ausgezogen ist und alles so gelassen hat wie es war. Auf dem Formular steht, Katzentüre wird übernommen. Es steht jedoch nichts von einem Originalglas das irgendwo gelagert würde. Kann der Vermieter nun von uns verlangen das wir das Glas ersetzen falls der Nachmieter es nicht möchte?
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Wohnungsabgabe/Katzentüre
Am 31.10.2016 dürfen wir unsere jetzige Mietwohnung abgeben. Bei der Übergabe durch den Vermieter, war eine Katzentüre bereits vorhanden, da der Vormieter ohne zu künden, von heute auf morgen einfach ausgezogen ist und alles so gelassen hat wie es war. Auf dem Formular steht, Katzentüre wird übernommen. Es steht jedoch nichts von einem Originalglas das irgendwo gelagert würde. Kann der Vermieter nun von uns verlangen das wir das Glas ersetzen falls der Nachmieter es nicht möchte?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Claudia Burkart
Soviel ich weiss ja, du hast es leider so übernohmen ohne vorbehalt.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Lorena Lago
Ja, du hast unterschrieben, dass du sie übernimmst, unf bist somit auch verantwortlich für dessen Rückbau
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Pascale Schmid
Blöd? zumal gar kein Oroginalglas vorhanden gewesen wäre da sie es in jene eingebaut haben. Nun ja. Hoffen wir das der Vermieter ein Auge zudrückt oder wir noch mit einem Nachbarn tauschen können.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
David Romeo
Du musst die Wohnung so abgeben wie du sie übernommen hast, die Katzentüre steht im Protokoll also musst du sie auch mit Katzentüre übergeben.
Fr, 02/06/2017 - 14:28
Sandra Seiler
Nein David Romeo das ist nicht korrekt. Wir haben auch ein paar Sachen übernommen, wurde auch vermerkt, aber wenn wir raus gehen und neue Mieter das nicht wollen, müssen wir es rückgängig machen.