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Wird ein Bussgeld verhängt wenn meine hinteren Reifen innerhalb/auf der Blauen Linie sind aber das Heck einwenig über der Linie ist?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:08
Robert Schweng
Signalisationsverordnung 79.1ter des Strassenverkehrsgesetzes, welche besagt, dass Fahrzeuge im öffentlichen Raum dort, wo Felder markiert sind, nur innerhalb dieser Felder parkiert werden dürfen.
Es gibt da aber einen Ermessensspielraum !
Laut Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, büsst die Stadtpolizei grundsätzlich nicht, solange die Räder innerhalb der Linien stehen – oder in gewissen Fällen auch auf den Linien. Wird diese Regelung nicht eingehalten, müssen Automobilisten mit 40 Franken Parkbusse rechnen. Cortesi räumt ein, dass jeder Fall auch von der Arbeitsweise der diensthabenden Person abhänge.
Quelle:
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Wie-man-in-Zuerch-richtig-park...