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wir wohnen seit 3 jahren zur miete in einem reihenhäusche. unser vermieter hat div objekte und da haben wir ein freistehendes haus gesehen und mündlich zugesagt. der vertrag wurde noch nicht unterschrieben. wir haben bereits eigenleistungen wie streichen , garten roden etc am neuen haus getätigt. nach einem gespräch mit den vormietern haben wir bemerkt das die nebenkosten horrend sind und möchten lieber im reihenhaus bleiben. als entschädigung würden wir unsere " streich und roden leistungen" natürlich nicht verrechnen. müssten wir mit weiteren sanktionen rechnen?
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wir wohnen seit 3 jahren zur miete in einem reihenhäusche. unser vermieter hat div objekte und da haben wir ein freistehendes haus gesehen und mündlich zugesagt. der vertrag wurde noch nicht unterschrieben. wir haben bereits eigenleistungen wie streichen , garten roden etc am neuen haus getätigt. nach einem gespräch mit den vormietern haben wir bemerkt das die nebenkosten horrend sind und möchten lieber im reihenhaus bleiben. als entschädigung würden wir unsere " streich und roden leistungen" natürlich nicht verrechnen. müssten wir mit weiteren sanktionen rechnen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Christian Twer
Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden - und dass ihr einen VErtrag abgeschlossen habt, ergibt sich aus Eurer Tätigkeit (streichen, rhoden, ...). Redet mit dem Vermieter, erklärt ihm die Situation und einigt Euch mit ihm - alles andere kann mächtig in die Hose gehen.
Fr, 02/06/2017 - 13:36
Robert Schweng
Hier würde ich sagen Jain. Der Mietvertrag mag zwar Formfrei sein aber dafür müssen auch alle Dinge wie z.B: die Kosten im vornherein klar sein! Hier steht genaueres über mündliche Mietverträge:
http://www.immoscout24.ch/de/c/d/immobilien-magazin/muendlicher-mietvert...