Wir sind jetzt sicher 10Jahre in unserer Mietwohnung und unser Verwalter kümmert sich nicht um Sachen die erneuert werden müssten (streichen, defekte Sachen usw) ist er verpflichtet gewisses zu erneuern? Hab mal gemeint es gibt da sowas wie eine Liste, er sagt das sei nicht mehr so. Wir zahlen hohe Miete und finde langsam ist es nicht mehr angemessen. Ich bräuchte was schriftliches was ich ihm unter die Nase halten könnte ?

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Kommentare

Rahel Hartmeier Glocker

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aja und was noch ist wir haben im Dachgeschoss ganz schlechte Isolierung und deswegen im Schlafzimmer im Winter trotz heizen auf höchster Stufe schweine kalt und im Sommer extrem Sauna, er sagt er sei nicht verpflichtet das zu ändern...aber wir haben so ja mehr Stromverbrauch und höhere Kosten

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Rahel Hartmeier Glocker

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gab es nicht mal so eine Liste

Parket Lebensdauer 10Jahre

usw?

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Susan Stadelmann

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Parkett ist grundsätzlich langlebig, in meiner Mietwohnung ist auch parkett und wurde 8 jahre nix gemacht, sieht auch ziemlich mitgenommen aus, noch vom vormieter, als ich einzug sagte er, erst wen ich raus bin.. laminat eher weniger...

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Rahel Hartmeier Glocker

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parket stört mich nicht aber wart zeig Dir was

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Rahel Hartmeier Glocker

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Rahel Hartmeier Glocker

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Küche

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Rahel Hartmeier Glocker

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das wird doch immer schlimmer

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Susan Stadelmann

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Ja sieht nicht schön aus, hat er das mit foto?

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Rahel Hartmeier Glocker

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nein schicke ich ihm gesagt hab ichs

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Rahel Hartmeier Glocker

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aber man kann das eben nicht einzeln austauschen sondern müsste alles glaub grad erneuert werden

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Jacqueline Beck

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Rahel Hartmeier Glocker ein echt Parket ist lebensdauer 30 Jahre, er ist nicht verpflichtet euch die Wohnung zu streichen.... auch wen ihr schon lange drin wohnt,

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Susan Stadelmann

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Das ist die sockelleiste bei der küche? Wen es die einzige ecke ist könnte man es austauschen warte mal auf eine Antwort von einem admin, oder frag beim mieterschutzverband nach. Und wen du recht drauf hast das sowas gemacht werden muss, frist setzen! Und sonst mietreduktion

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Monique Schmidli-Rieder

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Die Lebensdauer Tabelle gibt es noch. Das heisst aber nicht wenn steht zb, wandfarbe Lebensdauer 10 Jahre dass er automatisch nach 10 Jahren neu streichen muss. Es heißt nur, daß er nach 10 Jahren nix mehr dem ausziehenden Mieter belasten darf.
Kleinere Mängel wie zb defekte Birne, Fleck im Teppich etc muss der Mieter selber beseitigen.
Alles was grösser ist zb Backofen defekt , kaputter spühlkasten, kaputtes lavabo muss der Vermieter beseitigen lassen evtl zu teillasten des Mieters, je nachdem wie alt und ob der defekt vom Vermieter verursacht wurde kommt die Lebensdauer Tabelle zum Einsatz

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Flavia Büchel

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Rahel Hartmeier Glocker
Diese Liste gibt es noch, einfach den Bereich eingeben und dann kann man von allem die Lebensdauer raussuchen..
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/un...

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Bettina Connelly

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Laie: Wenn etwas defekt ist, per eingeschriebenem Brief mit Foto belegt als Mängelrüge melden und wenn eine Reparatur nötig ist (sprich die Sache aufgrund des Mangels nicht mehr nutzbar ist) eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Kleine Sachen die zu reparieren sind (wie zB schon gesagt wurde Glühbirnen, Backblech, WC Deckel, Dichtungen oder Duschbrause) muss der Mieter selber machen. Kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (glaube 150.-) muss der Mieter selber zahlen. Wenn ein Fachmann nötig ist, dann muss zwingend der Vermieter diesen bestellen sonst zahlst du selber. Auf der Schlichtungsstelle bekommst du sonst gratis Auskunft (gibt bestimmte Zeiten oder Terminvereinbarung) und Hilfe zur Schlichtung falls nötig.

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