wir sind hier in Iseltwald in den Ferien. Unser gemietetes Chalet befindet sich direkt am See mit einem eigenen kleinen Strand. Vom Land her ist das Grundstück nur über einen schmalen Fussweg zugänglich. Nun passiert es leider fast täglich, dass irgendwelche Bootsfahrer bei uns landen und hier Picknick auf unserem Gelände machen. Muss das geduldet werden? (Anrecht auf Seezugang oder was ähnliches?)

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Frag doch bitte den Vermieter... das hängt von wirklich vielen verschiedenen Sachen ab...

Diego Martins Gemäss Gesetz sind Gewässer, Seebecken und Seeufer untrennbar verbunden. Sie formen eine Einheit, die Teil des öffentlichen Raumes ist.
Wenn die Bootsfahrer Picknick im Uferbereich veranstalten, müssen Sie als Mieter des Chalets dulden.

Birgit Rechsteiner es gibt auch Privatgelände an Seen. Ich glaube, da gibts allenfalls Kantonal oder auf Gemeindeebene noch unterschiede...

Diego Martins Birgit Rechsteiner Laut eidgenössischem Gesetz sind die Strände der Seen ÖFFENTLICH, auch wenn sie vor privaten Villen liegen.
Wenn ich eine Villa kaufe die direkt am See liegt, kaufe ich nicht automatisch das Seeufer und den Strand mit.

Birgit Rechsteiner ah, ok... wusste ich nicht... 😊

Diego Martins Birgit Rechsteiner das wusste ich bis vor 1 Jahr auch nicht 🙂

George Brunner Teilweise werden auch Stege gebaut, um einen unterbruchfreien Strandweg/Wanderweg zu haben.

Sibylle Benkert Iten Kanton Bärn het es speziells Ufergsetz 😊
https://mobile.jungfrauzeitung.ch/artikel/69203/

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