Wir hatten vor ein paar Jahren Mietzinsschulde. Diese sind entstanden weil unsere damals noch gemeinsamer AG entweder keinen oder Viel zu wenig Lohn gezahlt hat. Nun sind diese endlich abgezahlt was auch so im Betreibungsregisterauszug steht. Da ich die "bezahlten" Posten gerne entfernen möchte habe ich u.a. auch den ehemaligen Vermieter angeschrieben. Nun meinte dieser ich Solle doch noch 830fr zahlen die noch offen seien ..angeblich Heiz / Nebenkostenabrechnung. Ansonsten wird es nicht gelöscht. Wir wohnen da seit fast 3 Jahren nicht mehr und jezz fällt denen ein es sind doch noch mehr Sachen offen. Kann mir da jemand weiter helfen ? Ist das gerechtfertigt ? An wem kann ich mich da wenden ?

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Kommentare

Carmen Widmer

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belege und abrechnung verlangen über die anscheinend offenen NK. wurde diese NK-Abrechnung euch jemals zugestellt? wurden diese 830.- auch betrieben? verjährung gem. OR beachten! wie viele jahre her?

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Nadien Müller

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Nein diese wurden nie zugestellt .. wir sind Dez. 2013 dort ausgezogen ..es wurde nur die Mietzins plus nk plus Reinigung betrieben.
Wir haben die unterlagen und aus denen geht hervor das das so nicht zulässig ist. Ich hab Kontakt aufgenommen aber seitdem nichts mehr gehört .. aber ich möchte den Eintrag gern löschen lassen das es beschwerlich ist für Wohnungssuche :(

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Nadien Müller

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Und ich hab keine 830 Fr nur damit es gelöscht wird .. so War die Aufforderung .. entweder wir zahlen oder es bleibt .. dabei kostet es nichts den Eintrag löschen zu lassen. Hab mich beim betreibungsamt erkundigt

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Alex Schneeberger

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Ich frage mich ehrlich Grad eines wenn ich das lese. Warum hat er euch nicht auch um die 830.- betrieben?

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Carmen Widmer

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ich mich auch.. tönt sehr nach abzocke das ganze

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Alex Schneeberger

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Von abzocke würde ich da schon nicht gleich sprechen.. Nur schon weil es ihm nichts bringt, er müsste es ja nachweisen..

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Carmen Widmer

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doch.. es gibt leute die dann einfach zahlen würden und ich denke sie wollten es mal probieren, ob sie drauf reinfallen

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Alex Schneeberger

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Das Problem ist, er kann sich da auch einfach auf Nachzahlungen Berufen.. Ist halt immer schwierig ohne Vertrag Einsicht was zu sagen. Daher bin ich mit solchen Aussagen vorsichtig.

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Carmen Widmer

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Alex Schneeberger er muss ihr eine detaillierte NK-Abrechnung zustellen, ansonsten kann er gar nichts geltend machen. unf diese hat grundsätzlich nach ablauf einer periode zu folgen und sicherlich mit ende des mietverh. und sicherlich nicht erst jetzt..

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Alex Schneeberger

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Ich müsste es echt schnell nachlesen, ich meinte aber es muss nicht nach jeder Periode sein. Grad bei Ölheizungen ja auch schwierig, vowegen Einkauf usw.. Ich gebe dir aber recht, dass es reichlich spät damit kommt.

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Alex Schneeberger

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5 Jahre hat er sogar Zeit

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Nadien Müller

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Alex Schneeberger das frag ich mich eben auch. Wie gesagt ich hab die Immobilienfirma retour angeschrieben wo das herkommt und warum es nicht damals betrieben worden ist. Und seit dem kam keine Antwort mehr

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Alex Schneeberger

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Es gäbe da jetzt mehrere Varianten für dich..1. Du zahlst und hast dafür relativ schnell deine ruhe.. 2. Betreiben lassen und Einspruch machen, und ab damit vor den Friedensrichter. Ich denke da wird er einknicken sofern nichts handfestes vorhanden ist.

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Nadien Müller

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Ich hab ihnen Ratenzahlung angeboten oder aber sie sollen es betreiben .. aber wie gesagt es kam keine Antwort .. vielleicht auch weil ich dazu geschrieben hab das ich es sehr merkwürdig finde das da plötzlich noch 830fr offen sein sollen und ich es nicht gerechtfertigt finde.

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Alex Schneeberger

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Hast du das schriftlich? Oder wie wurde dir das mitgeteilt?

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Nadien Müller

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Ja per Post kam es retour und per email hab ich geantwortet

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Alex Schneeberger

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Siehe mein anderes Post, sonst haben wir ein Riesen durcheinander., ?

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Carmen Widmer

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leider ist ein gläubiger nicht verpflichtet, eine schuld im betreibungsregister löschen zu lassen.. das mit de NK kommt mir sehr nach einer abzocke vor.. ja nicht bezahlen. nach 5 jahren habt ihr den eintrag draussen..

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Nadien Müller

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Danke .. ja es sind noch 2 Jahre .. und wir müssen zügeln .. mir kam das auch merkwürdig vor. Weil dann hätten sie es damals doch auch mit betreiben können. Schade erhalte ich keine Antwort mehr

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Carmen Widmer

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Nadien Müller

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Ja wenn ich das mache kommen die mit ihrer heizkosten Abrechnung .. das Gewinn ich niemals

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Alex Schneeberger

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Rechtlich hat er 5 Jahre Zeit dies zu verlangen. Ich würde mal freundlich nach einer Auflistung der Kosten verlangen. Dann weiter schauen, sofern nichts anderes im Mietvertrag besprochen wurde

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Nadien Müller

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Das ist ja alles schön und gut.. aber warum fällt es Ihnen jezz ein das noch Sachen offen sind. Ich mein der betriebene Betrag beinhaltete Miete Nebenkosten und die angebliche Reinigung weil unsere Wohnung so verdreckt War das man 24h lang putzen musste .. obwohl das nicht stimmte. Bei Übergabe hieß es Es sei in Ordnung und dann kam die Rechnung über 1400fr für die endreinigung .. also ich mein ..Hallo?

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Nadien Müller

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Okay danke. Ich werd nochmals einen Brief verfassen

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Alex Schneeberger

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Du könntest auch sogar mit einem gegenvorschlag versuchen. Es gibt da paar Varianten, die man vielleicht spontan machen kann.. Desweitern sind betreibungen auch nur im jeweiligen Bezirk vermerkt, auch nicht soo tragisch.

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Irene Bee

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Verlange doch mal die detailierte hbk abr... jedoch ist er auch dann nicht verpflichtet die betreibung zu löschen

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Robert Schweng

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Darauf wollte ich ja hinaus: Dann ist es Dir ja selbst eingefallen, dass seit 2013 noch etwas offen ist und nicht der HV. Warum sollten die sich da querstellen, wenn Du Sie darauf hinweist?

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Nadien Müller

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Nein mir ist nichts eingefallen das was offen ist. Ich hatte lediglich um Löschung des Eintrages gebeten

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Robert Schweng

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Cornelia Aegerter lies mal noch mal oben genau den Thread! Die Verwaltung stellt die Bedingung, dass zuerst die offenen 830 SFr.- NBK zu bezahlen sind, bevor Sie eine Löschung veranlassen.

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Cornelia Aegerter

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Jaaa hab ich gelesen, lies du nochmal. Sie wusste bis anhin nix von diesen "offenen" 830.- und die Frage dreht sich ja drum ob das rechtens ist jetzt plötzlich mit einer nie gestellten, angeblich offenen Forderung zu kommen. Da hilft ihr der Tip das mal schnell Bar zu zahlen nicht.

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Robert Schweng

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Sie kann die Löschung nicht verlangen, selbst wenn Sie den ganzen Betrag sofort bezahlt ! Daher glaube ich nicht, dass dieser Tip besser ist um den Eintrag wegzukriegen :-(

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Cornelia Aegerter

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Sie verlangt ja die Löschung eines anderen, bezahlten Betrages, woraufhin dir HV plötzlich mit einem nicht bekannten offenen Betrag kommt und deshalb die Löschung verweigert. Hab jetzt extra nochmals alles durchgelesen und genau so schreibt sie es.

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Robert Schweng

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Es spielt vermutlich keine Rolle welcher Betrag bei der HV noch offen ist, solange die die Löschung beantragen muss.

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Cornelia Aegerter

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Doch spielt es sehr wohl, da sie ja wissen wollte ob die so plötzlich mit einem alten Betrag - von dem sie ja scheinbar nichts wusste - kommen können und das abdere verweigern.
Und hier wären wir ja dann bei deiner "ersten" Antwort, bzw eben bei solchen von andern.
Aber es gilt eben NICHT wie ind diesem Post angenommen "zweites"

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Robert Schweng

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Sorry: Ich bleib dabei es ist "zweites". Denn wenn Sie nichts wusste, dann weil die HV nichts von Nadien Müller wollte. Nun ist Sie aber diejenige die etwas von der HV möchte und das nutzen Sie aus. Nadien Müller kann sich auch nicht darauf verlassen, das es in 2 Jahren verjährt ist, denn sowie ich das einschätze warten Sie einfach noch ein bis zwei Jahre , bevor die Forderung abläuft und schicken dann eine Betreibung dann sind es ab dann nochmal 5 Jahre für diesen Eintrag. Sollte der Betrag nicht gerechtfertigt dann kann Sie da Rechtsvorschlag einlegen.

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Alex Schneeberger

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Biete Ihnen einen Vergleich an, glaub mir.. Das funktioniert mehr als man denkt.. Einfach unter dem Vorsatz, es sei für alle Beteiligten am einfachsten und schnellsten. ? sie wollen ihr Geld schließlich auch..

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