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Wir haben vor 1 Woche ein Katzentörli mit neuem Glas installieren lassen. Nun öffnet und schliesst das Fenster nicht mehr korrekt. Auf Anfrage ob Sie nochmals vorbeikommen um dies zu ändern erhielt ich folgende Antwort:
"Wir haben zusammen die Abnahme gemacht und da ist es super auf und zu gegangen. Das liegt allso nicht an uns.
Tut mir Leid aber das geht nicht."
Geht das nicht unter Gewährleistung?
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Wir haben vor 1 Woche ein Katzentörli mit neuem Glas installieren lassen. Nun öffnet und schliesst das Fenster nicht mehr korrekt. Auf Anfrage ob Sie nochmals vorbeikommen um dies zu ändern erhielt ich folgende Antwort:
"Wir haben zusammen die Abnahme gemacht und da ist es super auf und zu gegangen. Das liegt allso nicht an uns.
Tut mir Leid aber das geht nicht."
Geht das nicht unter Gewährleistung?
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Kommentare
Di, 09/04/2019 - 10:00
Robert Schweng
Kevin Noll keine garantie?
Kurt Egli Mängelrüge:
Beanstanden Sie Mängel per eingeschriebenem Brief beim Handwerker.
Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Experten des entsprechenden Branchenverbandes bei.
Er kann die Handwerkerarbeit am besten beurteilen.
https://www.ktipp.ch/artikel/d/bei-maengeln-sofort-reklamieren/
Ga Ne In der Schweiz gilt grundsätzlich 2 Jahre Garantie.
Ali Uylas Ga Ne hani au gmeint. Ufd Arbeit und Material
Melanie de Witte Ned unbedingt. Im Vertrag oder de AGBs dörf Gewährleistig (Begriff im OR für Garantie) au uusgschlosse/verchürzt/verlängered wärde...
Melanie de Witte Das Obligationenrecht spricht in Artikel 210 Absatz 1 von «Gewährleistung», was bedeutet, dass der Verkäufer während zwei Jahren für ein mängelfreies Produkt einzustehen hat. ... Im Rahmen einer vertraglichen Garantie kann ein Verkäufer jedoch die gesetzliche Vorgaben erweitern oder einschränken.
Quelle: srf.ch