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Wir haben Probleme mit dem ehemaligen Vermieter wegen der Abgabe und Arbeiten , die wir erledigt haben . Der Vermieter hatte uns vorgeschlagen die Fassadenseite zu malen , statt die Mietkaution zu bezahlen . Was auch erledigt wurde . Jetzt will er die Mietkaution nicht bezahlen . Wir durften auch früher einziehen , wenn wir im Gegenzug die Waschküche streichen und den Schrank , 5 ( Türen aussen und innen mit Scharniere putzen )in der Wohnung . Da bei der Waschküche zusätzlich das Fenster und die Türe gestrichen werden sollte , haben wir das erledigt mit der Abmachung , dass der Schrank nicht mehr gemacht werden muss . Jetzt wirft uns der Vermieter vor den Schrank nicht gestrichen zu haben . Er will Jemanden beauftragen und wir sollen zahlen . Haben das Mietabnahmeprotokoll unterschrieben mit Vorbehalt .Gibt noch andere Vorfälle . War schon beim Vormieter so .Er war vor dem Schlichtungsamt , mit anschliessenden Gerichtsverfahren . Was müssen wir tun ? Mietamt einschalten ? Oder warten , bis es vor die Schlichtungsbehörde geht ?
Vielen Dank
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Wir haben Probleme mit dem ehemaligen Vermieter wegen der Abgabe und Arbeiten , die wir erledigt haben . Der Vermieter hatte uns vorgeschlagen die Fassadenseite zu malen , statt die Mietkaution zu bezahlen . Was auch erledigt wurde . Jetzt will er die Mietkaution nicht bezahlen . Wir durften auch früher einziehen , wenn wir im Gegenzug die Waschküche streichen und den Schrank , 5 ( Türen aussen und innen mit Scharniere putzen )in der Wohnung . Da bei der Waschküche zusätzlich das Fenster und die Türe gestrichen werden sollte , haben wir das erledigt mit der Abmachung , dass der Schrank nicht mehr gemacht werden muss . Jetzt wirft uns der Vermieter vor den Schrank nicht gestrichen zu haben . Er will Jemanden beauftragen und wir sollen zahlen . Haben das Mietabnahmeprotokoll unterschrieben mit Vorbehalt .Gibt noch andere Vorfälle . War schon beim Vormieter so .Er war vor dem Schlichtungsamt , mit anschliessenden Gerichtsverfahren . Was müssen wir tun ? Mietamt einschalten ? Oder warten , bis es vor die Schlichtungsbehörde geht ?
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Kommentare
Do, 08/08/2019 - 09:01
Robert Schweng
Suissi Kamilion Solche geschäfte scheinen äusserst komisch..also habt ihr eine kaution bezahlt oder nicht? Habt ihr schriftliche beweise für die abmachungen? Es dürfen dem mieter nur die mängel aus übermässiger nutzung in rechnung gestellt werden..wenn der vermieter die übermässige nutzung nicht nachweisen kann, habt ihr spätestens nach 1 jahr das recht, die volle kaution zurückzuverlangen
Ursula Heimberg Stegmann Hat er uns so geschrieben .
Eine Mietkaution ist ja eine Sicherheit für ev. Mängel nach dem Auszug .
Rodolfo Carlin Ursula Heimberg Stegmann , ja, ist aber nicht Pflicht diese zu verlangen. Wenn er jetzt sagt anstelle dieser Sicherheit, Streicht Ihr mir das Haus, heisst das nicht, das er für euch dieses Geld hinterlegt,sondern das er das finanzielle Risiko auf sich nimmt, Es kommt wirklich Wort genau an, wie der Vertrag geschrieben wurde.
Suissi Kamilion Ursula Heimberg Stegmann dem mieter die 3000-fr-leistung grundsätzlich zu schenken, um in gegenzug keine kaution hinterlegen zu müssen, wäre nicht zumutbar, vor allem weil billigere alternativen existieren..da ihr euch jetzt durch den wegzug von der pflicht, die kaution zu hinterlegen, befreit habt, könnt ihr versuchen, die zahlung für die leistung zu verlangen (ordentliche rechnung)