Wir haben im März 2017 eine Eigentumswohnung gekauft. Kaufpreis 600‘000.- in diesem Preis ist Erneuerungsfonds von 10‘000.- enthalten. Alles ging reibungslos über die Bühne. Nun kommt das Aber: Die Verwaltung dieser Liegenschaft hat in der Bilanz gesehen, dass noch ein Liquiditätseinschuss von 2000.- ausgewiesen ist. Von diesem Einschuss haben wir als Käufer nichts gewusst und die Verkäufer haben es „vergessen“. Liquiditätseinschuss wurde einbezahlt falls Renovationen mit Erneuerungsfonds nicht gedeckt werden können, haben sie die Möglichkeit den Liquiditätseinschuss (als Reserve) zu nehmen. Diese Nachricht haben wir im November 2018 erhalten, Kauf im März 2017. Sind wir verpflichtet diesen Einschuss an die Verkäufer zurück zu erstatten?

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann ja, das muss zurückbezahlt werden. Das steht sicher im Eigentümerreglement und das muss man bei einem Kauf als Käufer durchlesen.

Spresime Aliu Eveline Gutmann wurde nichts erwähnt das war mal ein Entschluss welches an einer Versammlung gemacht wurde

Spresime Aliu Eveline Gutmann im Reglement ist nichts erwähnt

Eveline Gutmann dann muss es im Protokoll stehen. Da kommt ihr nicht drumm herum, das zurück zu bezahlen. Das Geld gehört euch ja nicht.

Robert Schweng Spresime Aliu meine ehrliche Antwort hier:
wenn sie sich schon Wohneigentum für rund eine halbe Millionen leisten können, wäre es das Beste noch ein paar Franken in einen Anwalt oder Treuhänder zu investieren. 😉

Lori Prel Vukaj Ich verstehe zwar nicht so viel vom Stockeigentümerrecht aber haben die Voreigentümer diesen Liquiditätseinschuss nicht an die Gemeinschaft einbezahlt ? Bzw wären diese Kosten nicht beim Weiterverkauf im Kaufpreis inbegriffen und entsprechend sind sie selbst Schuld diesen Preisaufschlag nicht berücksichtigt zu haben? War nur so ein Gedanke....lg

Annelise Schnyder Meiner Meinung nach ist der liquiditätseinschuss Teil des erneuerungsfonds und wurde bei den steuern auch als Liegenschaftsunterhalt in Abzug gebracht. Deshalb gehört es der Gemeinschaft und nicht dem Verkäufer. Es wird einzig beim heutigen Eigentümer in der Steuererklärung als vermögenswert aufgeführt. Sollte es zurückgezahlt werden, muss es der Verkäufer als übrige Einkünfte versteuern.

Eveline Gutmann das glaube ich eben nicht. Der Erneuerungsfonds hat nicht direkt mit dem Liquiditätseinschuss zu tun. Der ist wie ein Depot. Sonst hätte man die jährliche Einzahlung des EF erhöht.

Miriam Salman helfen kann ich dir zwar nicht, aber wundert mich, dass dies direkt der Notar nicht in Billanz gesehen und erklärt hat. Bei uns dauerte der Notartermin beim Kauf von EW knappe 3 Stunde und wir gingen jede Kleinigkeit durch, sogar protokolle von StwE Versammlungen 5 Jahren züruck, damit wir wissen, was gemacht worden ist und was noch bevorsteht. Frag mal direkt verwaltung nach, die helfen dir bestimmt weiter ????

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