Wir haben einen Mieter mit einseitig kündbarem Mietvertrag (wegen Hofübergabe). Nun bezahlt dieser Mieter allerdings seinen Mietzins nicht. Was haben wir für einen Spielraum? Dankä im Vorrus

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Kommentare

Robert Schweng

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Lefida Rechts- und Treuhandberatung Was meinen Sie mit einseitig kündbar? Handelt es sich beim Mieter um einen Pächter des Hofes oder wird der Hof einem Dritten übergeben? Denn für Wohn- und Geschäftsräume und Pachverträge gelten teils andere Bestimmungen, v.a. wenn es sich um landwirtschaftliche Pacht handelt.

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