Wir haben auf dem Zufahrtsweg zu unserem Haus das uneingeschränkte Fahr- und Wegrecht. Kann mir jemand sagen, ob der Eigentümer des Weges für dessen Unterhalt zuständig ist? Ich wohne im Kt. Aargau. Dank für die Hilfe.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 5

Kommentare

Daniel Baur

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Alle benützer der strasse müssen was zahlen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Irene Bee

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wie daniel sagt, auch du als wegrechtler bist verantwortlich

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Conny Schmid Müller

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das Grundstück dass wir befahren wird mehrheitlich von den zulieferern des nachbars benutzt und somit hats schlaglöcher von liefer- und lastwagen, daran müssen wir uns sicher nicht beteiligen. Gibts ein gesetz darüber?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Irene Bee

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jeder mit Wegrecht, der diese Strasse benutzt muss dem Unterhalt dieser Strasse beitragen. Art. 698 ZGB An die Kosten der Vorrichtungen zur Ausübung der nachbarrechtlichen Befugnisse haben die Grundeigentümer im Verhältnis ihres Interesses beizutragen.
Konkret, dient die Vorrichtung auch den Interessen des Belasteten, so tragen beide die Last des Unterhaltes nach Verhältnis ihrer Interessen.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Karin Fo

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Schau dir einmal den Dienstbarkeitsvertrag an. Dort wird meist geregelt, wer zu welchem Teil für den Unterhalt zuständig ist.

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Archiv