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Wieder mal Scheidungsrecht.
Es dauert viel Zeit und Energy bis sich alles eingeordnet hat nach einer Scheidung...vor allem wenn man nicht alle administrative Arbeiten rechtzeitig erledigt. đ
Leider habe ich Anfang 2016 vergessen der Steuerverwaltung mitzuteilen dass alle meine 2015 SteuerbeitrÀge die ICH auf das Steuerkapital Ehepaar einbezahlt nicht zu je 50 % aufgeteilt werden sollten sondern alles (100%) auf mein einzel Steuerkapital gehen sollte.
Wir sind seit am 1 Januar 2015 getrennt ( seit MĂ€rz 2016 geschieden) Die Steuerverwaltung hat mir eine Frist gegeben, mit einem schriftliches Gesuch, unterschrieben von beiden, ihnen die prozentuale Verteilung mitzuteilen. Da ich alles einbezahlt habe fĂŒr meine Steuern 2015 (alleinstehend) sind dies zu 100% meine Anzahlungen. Leider wird meine Ex-Frau dies nicht unterschreiben aus was fĂŒr einem Grund auch immer...Habt ihr da einige RatschlĂ€ge wie ich vorgehen könnte. Die Steuerverwaltung hat natĂŒrlich mir schon die Einzahlungsscheine fĂŒr die fehlenden 50 % geschickt. Ich weiss es ist mein ( oder vielleicht besser unser) Fehler das ich dies unterlassen habe. Aber wenn man mitten in der Scheidung steht vergisst man halt vieles.
Danke
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Wieder mal Scheidungsrecht.
Es dauert viel Zeit und Energy bis sich alles eingeordnet hat nach einer Scheidung...vor allem wenn man nicht alle administrative Arbeiten rechtzeitig erledigt. đ
Leider habe ich Anfang 2016 vergessen der Steuerverwaltung mitzuteilen dass alle meine 2015 SteuerbeitrÀge die ICH auf das Steuerkapital Ehepaar einbezahlt nicht zu je 50 % aufgeteilt werden sollten sondern alles (100%) auf mein einzel Steuerkapital gehen sollte.
Wir sind seit am 1 Januar 2015 getrennt ( seit MĂ€rz 2016 geschieden) Die Steuerverwaltung hat mir eine Frist gegeben, mit einem schriftliches Gesuch, unterschrieben von beiden, ihnen die prozentuale Verteilung mitzuteilen. Da ich alles einbezahlt habe fĂŒr meine Steuern 2015 (alleinstehend) sind dies zu 100% meine Anzahlungen. Leider wird meine Ex-Frau dies nicht unterschreiben aus was fĂŒr einem Grund auch immer...Habt ihr da einige RatschlĂ€ge wie ich vorgehen könnte. Die Steuerverwaltung hat natĂŒrlich mir schon die Einzahlungsscheine fĂŒr die fehlenden 50 % geschickt. Ich weiss es ist mein ( oder vielleicht besser unser) Fehler das ich dies unterlassen habe. Aber wenn man mitten in der Scheidung steht vergisst man halt vieles.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Carolin Metzler
(admin) also ich weiss nicht, wo du steuerpflichtig bist, das macht die Auskunft etwas schwierig. Ich kann dir nur folgendes sagen, was wir vor ca. 1 Jahr einmal mit dem Kantonalen Steueramt ZĂŒrich abgeklĂ€rt haben:
Aus diesem Grund kann eine Aufteilung der entsprechenden Rechnungen nach Einkommen und Vermögen auf die Ehepartner verlangt werden, was im Kanton ZĂŒrich (Kantonales Steueramt ZĂŒrich / Abteilung Direkte Bundessteuer) relativ unkompliziert möglich ist. Sobald Sie die jeweils definitive Rechnung fĂŒr die Direkte Bundessteuer erhalten haben, können Sie sich telefonisch an die Veranlagungsbehörde wenden und dort die Aufteilung verlangen. Die Aufteilung wird dann anhand des EinschĂ€tzungsentscheides vorgenommen.
AllfÀllig bereits gezahlte provisorische Steuerrechnungen werden den Ehegatten nach Aufhebung der solidarischen Haftung anteilsmÀssig im VerhÀltnis der Aufteilung der Gesamtsteuerschuld angerechnet.
FĂŒr die Staats- und Gemeindesteuern ZĂŒrich:
Betreffend die Staats- und Gemeindesteuer des Kantons ZĂŒrich besteht keine Regelung, die die Aufhebung der Solidarhaftung fĂŒr noch offene Steuerschulden vorsieht, in denen die Ehegatten noch gemeinsam zu veranlagen sind. Daraus folgt, dass keine Aufteilung der Einkommens- und Vermögenswerte verlangt werden kann.
Es kann also gut sein, dass es in dem Kanton, indem du steuerpflichtig bist, nur die Möglichkeit gibt, eine entsprechende Aufteilung der bereits gezahlten BeitrĂ€ge zu erwirken, wenn deine Ex-Frau einverstanden ist. Solange sie diese Zustimmung verweigert, wirds natĂŒrlich schwierig. Ich empfehle dir sonst grundsĂ€tzlich einen Blick in das entsprechende Steuergesetz deines Kantons.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Stefan Lindemann
Merci Caroline. Ich bezahle im Kt. Freiburg steuern. Ich kann die Frist sowieso nicht einhalten dan meine Ex wieder zurĂŒck in Nord Amerika ist. Aber am Telefon heute Morgen hat mir die Kantonalsteueramt gesagt Sie können da nicht viel tun.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Carolin Metzler
sonst gilt dann im Kanton ZH folgendes:
Aus steuerlicher Sicht können die Steuerbehörden die noch offenen Rechnungen betreffend die Staats- und Gemeindesteuern des Kantons ZĂŒrich jeweils ĂŒber den gesamten Betrag von beiden Ehegatten einfordern. Sobald einer von beiden die Steuerrechnung begleicht, ist der andere Ehegatte von der Zahlung befreit. Die Aufteilung der Steuerschuld unter den Ehegatten ist eine zivilrechtliche Frage.