Wie weiter, wenn man gegen Strassenverkehrsamt AG beim nächst höhere Stelle beim Dep. Volkwirtschaft/Inneres AG rekuriert hat. Seit über 6 Monaten keine Antwort. Weil diese genau wissen, das sie unrechtmässig ohne Grundlage und auf Spekulation hin mir die Fahrerlaubnis genommen haben. Beschwerde ist, diese schicken mich zum Gutachter, ohne etwas begangen zu haben. Nix weder nix auf dem Strassenverkehr verbockt. Immer ohne Unfall oder sonst jemand in Gefahr gebracht? Merci für Sachdienliche Antworten

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Kommentare

Claudia Wild

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Dürfen sie machen ja. Die einzige möglichkeit ist die verlangten Gutachten zu machen

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Keko Keko

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und die kosten von 1500 Fr. ? habe auch gesagt bei der beschwerde, würde das gutachtern machen, aber nach verursacher prinzip.

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Keko Keko

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Man kann doch nicht weg argumentieren, dass es zufällig bis anhin eine tadellose Fahrweise war und plötzlich, auch dann, ohne mir etwas zur schuld zu lies, argumentiert das Str.amt, die Fahrtüchtigkeit ist nicht mehr gegeben. Ein Gutachter ist doch kein prophet, auf welche basis will dieser Mensch etwas sagen, ohne etwas gemacht zu haben. Ein Gutachter kann doch nicht sagen, was morgen passieren wird.

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Keko Keko

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und vor allem wieso gibt keine Verfügung raus die Beschwerdestelle. So kann ich dann dieses von einem Gericht prüfen lassen, ob das wirklich so eine gängige Art ist.

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Claudia Wild

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Sie schieben es auf einen begründeten Verdacht. Wer was bei Dir gemeldet hat ist dabei irrelevant. Du kannst höchstens im Anschluss auf den Anschuldiger klagen wenn es nicht klar war. Weder Strassi noch Gerichte werden Dir helfen sorry.

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Keko Keko

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das isch doch e sauerei, das so öpis erlaubt isch. Wür ja ga, wenn me Koste, wie beim straffverfahre, bi unschuldig kei koste überneh muess, aber da isch es eineweg so oder so bisch bestrafft.

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