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Wie viele tage stehen mir für einen umzug zur verfügung?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nadja Schefer
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Fr, 02/06/2017 - 17:11
Sarah Hürlemann
http://www.viavia.ch/ratgeber/pmwiki.php?n=Forum-Arbeitsrecht.Umzug
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Patrizia Bee
Hallo Danino
Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.
Besondere Anlässe sind:
Erledigung von persönlichen Angelegenheiten:
Wohnungswechsel, Aufsuchen einer Behörde, Arztbesuch etc.
Gründung oder Umzug des eigenen Haushalts, sofern damit kein Stellenwechsel verbunden ist, beträgt 1 Tag
Im Namen, alles-was-recht-ist.