Wie viele tage stehen mir für einen umzug zur verfügung?

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Nadja Schefer

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Sarah Hürlemann

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Patrizia Bee

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Hallo Danino

Das Gesetz (Art. 329 Abs. 3 OR) sieht vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit für besondere Anlässe die erforderliche Zeit (sog. «übliche freie Tage und Stunden») zu gewähren hat. Zu beachten ist, dass der Bezug mit dem Arbeitgeber abzusprechen ist.

Besondere Anlässe sind:
Erledigung von persönlichen Angelegenheiten:
Wohnungswechsel, Aufsuchen einer Behörde, Arztbesuch etc.

Gründung oder Umzug des eigenen Haushalts, sofern damit kein Stellenwechsel verbunden ist, beträgt 1 Tag

Im Namen, alles-was-recht-ist.

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