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Wie sieht das bei einem Befristeten Vertrag ohne Enddatum aus ?
Ich kann und möchte nicht mehr in der Nachtschicht arbeiten, mein Körper weigert sich auf Nachtschichtrythmus einzustellen.
Und ein Wechsel in die Tagschicht ist vom Arbeitgeber her nicht möglich.
Leider hab ich durch diesen Arbeitsvertrag wieder zum 3. mal nur eine L Bewilligung erhalten, hab ich da irgendwelche Rechte ?
Falls es relevant ist; der Vater des Ungeborenen ist Schweizer und wir hatten sowieso vor dieses Jahr noch zu Heiraten(er ist momentan noch in der Lehre und wir wohnen noch bei seinen Eltern)
Wäre über Hilfe sehr dankbar
Lg

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Wie sieht das bei einem Befristeten Vertrag ohne Enddatum aus ?
Ich kann und möchte nicht mehr in der Nachtschicht arbeiten, mein Körper weigert sich auf Nachtschichtrythmus einzustellen.
Und ein Wechsel in die Tagschicht ist vom Arbeitgeber her nicht möglich.
Leider hab ich durch diesen Arbeitsvertrag wieder zum 3. mal nur eine L Bewilligung erhalten, hab ich da irgendwelche Rechte ?
Falls es relevant ist; der Vater des Ungeborenen ist Schweizer und wir hatten sowieso vor dieses Jahr noch zu Heiraten(er ist momentan noch in der Lehre und wir wohnen noch bei seinen Eltern)
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Kommentare
Mo, 11/06/2018 - 15:42
Robert Schweng
Rene Loosli Nach meiner meinung ist der Vertrag ungültig wenn oben steht befristet muss ein endtatum stehen !!
Ansonsten du hast ja bei der unterschrift gewust das es nachtschicht ist und wenn du sagst wilst oder kanst in der nacht nicht mehr arbeiten sagt der arbeitgeber ist ja befristet und du kanst gehen !!
Nikki Dwr Bei vertragsunterschrift habe ich nicht gewusst das ich schwanger bin, ich weiss es erst seit diesem Monat.
Diego Martins Der Vertrag ist nicht ungültig. Der Vertrag ist unbefristet wenn kein Enddatum vorhanden ist 😏
Patrick L. Surber "Ein befristeter Arbeitsvertrag muss den Anfangs- und Endtermin für beide Parteien klar erkennbar regeln. Ein Endtermin, der einseitig von einer Partei bestimmt werden kann, genügt diesen Anforderungen nicht. Dasselbe gilt, wenn die Befristung zu ungenau ist, so z. B. wenn ein Ersatz für die Dauer der Krankheit des Mitarbeiters X. eingesetzt wird. Die Befristung kann sich aber auch aus der Natur des konkreten Vertrages ergeben. Ist das Arbeitsverhältnis im erwähnten Sinne auf eine befristete Dauer eingegangen worden, endet es ohne weiteres auf diesen Zeitpunkt hin. Eine spezielle Kündigung ist nicht notwendig (Art. 334 OR)."
https://www.weka.ch/themen/personal/arbeitsvertraege-und-reglemente/spez...
--> In diesem Fall könnte die Befristung ohne genauem Datum zulässig sein bzw. sich aus der Natur der Dinge ergeben, was neben diesem Schriftstück mündlich vereinbart worden ist, kann auch gültig sein.
Wegen der Frage zur Nachtarbeit gab es bereits gute Beiträge oben. Ab 8 Wochen vor Geburt ist die Nachtarbeit verboten. Ich verweise an dieser Stelle noch zu dieser Seite vom Seco:
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitn...