Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe auf Ende Juni und ich zwei Untermieter habe, welche einige Mieten nicht bezahlt haben? Ich weiss das ich ihnen beiden noch auf 3 Monate kündigen muss. Kann ich parallel dazu aber auch eine Aufforderung zur Zahlung fordern innert 30 Tagen und sie dann früher rauswerfen, wenn sie bis dahin nicht zahlen können? Und kann ich beides auch zusammen irgendwie formulieren? Also die Rechtmässige Kündigung auf 3 Monate, sowohl die Zahlungsforderung? Bin total überfordert mit dieser Situation. Achja mindestens eine der beiden Untermieter ist noch vom Sozialamt abhängig.

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Kommentare

Robert Schweng

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Jolanda Joly De Simone Dan meldes beim sozialamt. Eventuell bekommt er mietgeld über. Und behält es selber anstatt die miete zu zahlen.!!

Kurt Egli Ja das ist möglich, sogar in einem Schreiben. Wichtig ist halt, alle Formvorschriften einzuhalten und dass du die Androhung einer ausserordentlichen Kündigung auf 1 Monat bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist für die Zahlung der ausstehenden Summe X ausformulierst.
Allerdings werden Sie die Person frühestens auf Ende Mai draussen haben können, selbst wenn alles reibungslos läuft.
Ob jemand Sozialhilfe bezieht, spielt keine Rolle, ausser Sie haben eine direkte Vereinbarung mit dem Sozialamt.

Armin Moser Vum Mieterverband
"Bleibt der Mietzins aus, muss der Vermieter gemäss Art. 257d OR zunächst einmal eine 30-tägige Zahlungsfrist ansetzen und die ausserordentliche Kündigung androhen. Erst wenn Sie innert dieser Frist nicht bezahlt haben, kann er Ihnen definitiv kündigen. Dabei handelt es sich um eine ausserordentliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats."
https://www.mieterverband.ch/mv/politik-positionen/news/2015/miettipp-mi...

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