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Wie ist die arbeitszeit bei den oberstufenschueler geregelt wenn sie schnuppern gehen..
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Arbeitszeiten: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei einer Schnupperlehre beträgt 40 Stunden pro Woche, jeweils zwischen 6 und 18 Uhr. Bei mehr als 5 Stunden Arbeitszeit hast du Anspruch auf eine halbe Stunde Pause (Art. 11 ArGV 5 Jugendarbeitsschutzverordnung).
https://www.147.ch/Schnupperlehre.703.0.html
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
Supi dankeee... und der arbeitsweg...ist der auch geregelt,,,? 1h max?
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Robert Schweng
Gemäss Richtlinen des RAV sind 4h Arbeitsweg täglich zumutbar. Also 2h hin und 2h zurück.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
Auch fuer schueler??
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Robert Schweng
Kann man so nicht sagen. 1-9 Klasse sicher nicht, Student schon (langer Weg zur Uni). Aber wenn man schnuppern geht, denn geht man arbeiten und nicht zur Schule. Daher meine ich dass schnuppern eher unter Arbeitsrecht, denn das Schulrecht fällt. Ich bin kein Jurist und sage das aus dem Bauchgefühl.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
sohn ist 15....ging 5.42 auf den bus um im ort zur gaertnerei zu fahren.,musste umsteigen ..war dann6.30 beim gaertner um zu schnuppern. Jetzt schreibt er 16.38 er muesse noch arbeiten.,,und ich muss ihn dann 30km ausserhalb mit dem auto abholen,,,wann weiss er noch nicht. A: ist das nicht zu lange fuer schueler?? Und B: muss der arbeitgeber ihn nicht an den ausgangsort zurueckbringen???
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
So sieht auch das echte Leben... Da lernt der Sohnemann, was bedeutet zu arbeiten.... So, wie ich lese, hat er dann nicht mal volle Stunde Arbeitsweg. Und warum musst du ihm abholen? 30 Km ist doch auch nicht Ende der Welt, da gibt es bestimmt auch ÖV.... Der ist doch 15 und nicht 5....
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Bea Brändle-Brunner
Ja, so ist dann wirklich der Arbeitsalltag! Ich würde mir gut überlegen, möchte er diese Lehrstelle auch haben oder doch nicht. Ich bin überzeugt, dass ganz viele auf diese Chance warten...
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Bitte nicht böse sein, habe schon vieles erlebt. War Jahrelang im kaufmännischen Bereich tätig, letztens auch als Abteilungsleiterin in einem Grossbetrieb. Wir hatten viele Azubis in verschieden Abteilungen und Berufen. Manchmal haben wir mit "Helikoptermamis" zu tun. Meistens Frauen die selbst nicht berufstätig waren und das behüten, beschützen und betüteln ihres "armes" und offensichtlich "überbelastetes" Sprösslings als Lebensaufgabe sahen...
Ich bin nicht Lebensfremd und mir ist völlig klar, dass es Arbeitgeber gibt, die sowohl Mitarbeiter, wie Lehrlinge ausnutzen... Aber man muß wohl schon mit Kopf schütteln, wenn eine Mama denkt, dass ein Arbeitsweg von nicht mal einer Stunde für Ihren pubertierenden Sprössling zu viel wäre, oder ein Arbeitgeber ihm mit Auto zurück fahren müsste, weil 30 Km mit ÖV zu viel wäre..
Es ist klar, dass einem Schüler nicht die gleiche Belastung zumutbar ist, wie einem Erwachsenen Arbeitnehmer, dem bis zu 4 Stunden Arbeitsweg zuzumuten wären. Deshalb auch gibt es spezielle Schutzbestimmungen für Azubis. In der Schnupperlehre soll aber auch die Realität des Berufes mit allen seinen Schattenseiten vermittelt werden, damit ein Jugendliche nicht eine Lehre anfängt und die nachher abbricht, oder auch wenn es die Ausbildung durchhält, völlig mit seinem Beruf unzufrieden ist.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Da wunderts mich die Frage aber.... Keiner zwingt doch einen Schüler sich um eine Schnupperlehre zu bewerben... Jeder Arbeitsweg ist somit zumutbar, wenn der Schüler es wil. Mein Sohn hat sich beworben in einer Firma, zu der er hin und zurück täglich fast 4 Stunden brauchte. Er wäre glücklich ausgerechnet in dieser Firma Lehrstelle zu bekommen. Als Mama bin ich froh, dass es nicht geklappt hat, sonst für die Zeit der Berufsausbildung müsste er unter der Woche außerhalb wohnen, da es für Dauer unzumutbar wäre...
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
Arbeitsweg ja...aber ned das der gaertner dann an ort x faehrt..und er muss dann selber zurueck
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Robert Schweng
Nee, die Firma ist der Ausgangsort dahin gehts nach der Arbeit auch zurück. Der Arbeitgeber kann Ihn nicht einfach dort lassen, mach Dir keine Sorgen!
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Nicht so ganz.... Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ihm an Ausgangsort zu bringen. Muss aber ihm zumindest zu ÖV bringen und die Fahrtkosten übernehmen, wenn die dann die Kosten des normales Arbeitsweges übersteigen. In der Regel übernehmen die meisten Arbeitgeber die gesamte Fahrtkosten. Meinem Sohn wurden bei allen seinen Schnupperlehre am letzten Tag die Fahrtkosten zurückerstattet
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Robert Schweng
Anny Ghaddar ich denke dass die Rückfahrt dann vor Ort vom AG organisiert werden muss! Der Arbeitgeber hat Ihn dorthin gebracht und muss dafür sorgen, dass er wieder zurückkommt. Was ist wenn der Arbeitnehmer nicht genug Geld für die Rückfahrt hat? Ihn dann einfach stehen lassen? Das geht nicht, vor allem bei einem 15 jährigen ich denke dabei an Jugendschutz!
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Deshalb habe ich geschrieben, dass Arbeitgeber übernimmt dir Fahrtkosten. Für die Rückfahrt ist auch gesorgt, in dem er zu den ÖV gebracht wird. Er wurde nicht irgend wo inmitten von nichts ausgesetzt. Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ihm mit Auto zurück zu fahren.. Das findest du in keinem Gesetz
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Musste mein Sohn als Elektroinstalateur auch... Das bringen leider Baubereich, auch Gartenhaus mit sich. Dass weiss man, wenn man solche Beruf wählt. Man kann kaum von Arbeitgeber verlangen, dass er fur einen Azubi, geschweige den einen Schnupi nur zu den Baustellen nimmt, die nah am Wohnort liegen oder andere Arbeitszeiten gelten macht.
Wenn es zu einer Lehre kommt, kann es die Arbeitszeit bei extrem langen Anfahrtszeiten dann angerechnet werden...
Zu dem: Eine Schnupperlehre soll auch eine "Feuerprobe" sein, damit ein Lehrling ein Einblick in das Berufsleben bekommt und auch die Schattenseiten des Berufsleben kennen lernt. Wenn er damit nicht klar kommt, dass die Arbeit oft an weit entfernten Orten bei verschiedenen Arbeitgeber statt findet, soll er eventuell einen anderen Beruf wählen. Wenn er unbedingt Gärtner sein möchte, kann er z.B. versuchen Lehrstelle bei einem Friedhofsgärtner zu finden, eine Gartenbaufirma hat in der Regel selten Aufträge an einem Ort...
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
Das wusste ich so auch ned das man gemeinsam wo hin faehrt...auch ueber die kantonsgrenze..und dann muss man selber irgendwie zurueck. Komisch. Danke dir fuer die info
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Eben, anscheinend zu wenig sich mit dem Beruf auseinander gesetzt. Deshalb gibt es auch eine Möglichkeit zu schnuppern....
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
sein freund der dort im betrieb im 2 lehrjahr ist hat gesagt sie gehen IMMER zusammen mit dem auto..auch zurueck
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Also, dann ist es geregelt, warum denkst du, dass du ihm holen muss?
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
Nein...mein sohn sitzt nun im zug..der arbeiter der mit ihm war hat ihm gesagt das seine mutter ihn abholen muss..hab gesagt das geht ned ..nun sitzt er im zug
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Dann ist doch auch ok,
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
Jain...finde fuer einen schueler das ganze so ned organisiert..er muss nun von duebendorf zh nach jona sg ...finde den rueckweg haette der arbeitgeber AUCH mit dem auto machen muessen
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Bitte nicht beleidigt sein: Kann sein, dass du eine "Helikoptermami" bist? Dein Sohn ist doch 15 und soll sich in der Schnupperlehre ein Bild machen, wie es in Berufsleben wirklich aussieht. In der Ausbildung bereits wird niemand betütelt, geschweige denn später. Mal bekommt er eine Fahrgelegenheit, mal nicht. Der Mitarbeiter, der ihm gefahren hat, wohnt höchstwahrscheinlich in anderer Gegend als dein Sohn. Warum meinst du, dass es fair wäre, dass er vielleicht eine Stunde Umweg nehmen sollte, um deinen Sohn zu chauffieren? ÖV reich völlig aus. Dein Sohn ist mit 15 hoffendlich so weit, dass er das schaft. .. Traue ihm das auch zu
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Ines Kammermann
Mein sohn geht in die 2 oberstufe..ned 3..
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Und? Er ist doch 15? Kann er nicht mit ÖV fahren, weil er in 2. Sek ist? Lernt man das erst später? Tut mir leid. Mein Sohn war offensichtlich "frühentwickelt". Wahrscheinlich weil ich als Alleinerziehende und Berufstätige ihm schon immer viel zugetraut habe. Als mein Sohn 11 wurde, wollte er keine Kinder Betreuung mehr. Wir haben uns geeinigt, dass er noch zu Mittagstisch geht, aber nach der Schule zu mir ins Büro kommt, Zug und Bus. Inkl. Umsteigezeit 40 Min. Weg. Er hat das mit seinen 11 Jahren dies auch problemlos geschafft. Mit 13 ist er ins Sek und seit dem macht er sich auch das Mittagsessen selbst....
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Carolin Metzler
(admin) Anny Ghaddar bitte sachlich Fragen beantworten bzw. Auskunft geben und alles andere per PN klären. Das Forum ist der falsche Ort für Grundsatzdiskussionen zum Thema Erziehung etc. Merci
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Anny Ghaddar
Carolin Metzler grundsätzlich hast du recht. Habe einfach auf Argument reagiert, dass der Sohn erst in 2. Und nicht 3. Sek ist, als ob es ein Unterschied machen würde. Sollte es aber stören, lösche ich mein Kommentar.
Fr, 02/06/2017 - 16:24
Carolin Metzler
(admin) also grundsätzlich ist ja die Schnupperlehre auch dazu da, dass dein Sohn den entsprechenden Arbeitsweg kennen lernt - insofern macht es Sinn, wenn er ihn selber zurücklegt, wenn er das im Fall eines Lehrverhältnisses auch machen müsste. Wie Robert Schweng schon gesagt hat, gilt ein Arbeitsweg bis zu 4 Stunden grundsätzlich als zumutbar - allerdings ist das ja hier insofern irrelevant, als das sich dein Sohn die Stelle dort selber ausgesucht hat und daher um den Weg grundsätzlich wusste.
Arbeitsrechtlich relevant wird es, wenn es drum geht, dass z. Bsp. im Lehrvertrag Jona als Arbeitsort definiert wurde und dein Sohn dann in St. Gallen (Annahme) arbeitet - dann geht es drum, wer Zeit und Weg zahlt.