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Wie ist das geregelt ich habe das Sorgerecht von meiner Tochter aber das aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht bei mir jetzt meine frage wen ich mit meiner Tochter ein ein Konzert gehen will muss ich die Beiständin zuerst fragen ob ich gehen darf habe das alleinige Sorgerecht danke für euere antworten
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Wie ist das geregelt ich habe das Sorgerecht von meiner Tochter aber das aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht bei mir jetzt meine frage wen ich mit meiner Tochter ein ein Konzert gehen will muss ich die Beiständin zuerst fragen ob ich gehen darf habe das alleinige Sorgerecht danke für euere antworten
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Robert Schweng
Wie alt ist Deine Tochter denn ?
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Nina Nikolic-Manetsch
Sie ist 13
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Silvia Widmer
Die Beiständin musst du nicht fragen.
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Silvia Widmer
Wer hat die Obhut?
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Nina Nikolic-Manetsch
Das Sorgerecht ist bei mir und die Obhut hat die pflegemutter
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Silvia Widmer
Hast du Besuchsrecht?
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Nina Nikolic-Manetsch
Ja alle zwei Wochen bei allen anderen Entscheidungen ob Schule oder Lager brauchts immer mein Einverständnis wenn aber um Konzert geht heisst die Beiständen muss entscheiden
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Silvia Widmer
Dann musst du niemanden fragen, solange der Konzertbesuch auf ein Besuchswochenende fällt...
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Silvia Widmer
Welchen Auftrag hat die Beiständin?
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Nina Nikolic-Manetsch
Ja er fällt auf ein besuchswochenende die Beiständen hat die Aufgabe zwischen mir und der Pflegemutter da wir zwei uns gar nicht verstehen und die Pflegemutter mittlerweile meine Tochter als ihre sieht und sie auch alles probiert das der Kontakt zwischen mir und meiner Tochter so gering wie möglich ausfällt
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Silvia Widmer
Aus meiner Sicht musst du in diesem Fall nicht fragen....
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Silvia Widmer
Weder Pflegemutter noch Beistand..
Fr, 02/06/2017 - 13:04
Nicole Müller-Egli
Ich wäre jetzt so das ich die beiständin iformieren würde. So bist du fein raus. Wen die beiständin einwände hat kannst du sie mit ihr anschauen und die pflegemutter kann nicht reklamieren.